ÄRGER MIT DEM FINANZAMT

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anne1982
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#1

07.03.2009, 19:48

Hallöchen an Euch,

mein neues Problem ist, dass ich ständig Ärger mit dem Finanzamt habe. Ich bin bei uns die Einzige im Büro, die mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung betraut ist. Einerseits ist es natürlich schwierig, seinen Urlaub einigermaßen zu planen, andererseits finde ich das ganz gut, weil einem dann nicht von jemand anderen in der FiBu "herumgefuscht" wird.

Mein Problem gestaltet sich allerdings folgendermaßen:

Im November letzten Jahres konnte ich leider nicht pünktlich die Zahlen für das Finanzamt übermittelt. Ich muss bei uns immer abwarten, bis ich den Monatsabschluss machen, bis der erste Kontoauszug aus dem neuen Monat, bei uns in der Kanzlei angekommen ist. Das mache ich, damit ich mir 100 %ig sicher sein kann, dass der Monat auch richtig abgeschlossen wird. Im November konnte ich für Oktober die Zahlen nicht rechtzeitig übermitteln, weil bis zum 10. November noch nicht alle Auszüge da waren. Die Kanzlei verfügt über 3 Konten und 2 der 3 Banken sind eher etwas träge :) Also habe ich verständlicherweise eine Fristverlängerung beim Finanzamt gemacht, damit wir keine Verzugs- oder Säumniszuschläge zahlen müssen.
Im Dezember gestaltete sich die Situation so, dass ich aufgrund einer schwereren Erkrankung knapp 3 Wochen (vom 1. Dezember an) krankgeschrieben war. Aus diesem Grund habe ich meine Kollegin gebeten, eine Fristverlängerung "Wegen Krankheit der alleinigen FiBu-Halterin" zu beantragen. Gesagt getan ... Im Januar 2009 habe ich von unserem Finanzamt Post erhalten. Es war ein Bescheid über 25 Euro Säumniszuschlag, weil die Lohn- und Umsatzsteuer nicht pünktlich übermittelt wurde. Ich habe dann direkt beim Finanzamt angerufen und gefragt, ob unsere Fristverlängerung denn nicht eingegangen ist. Eine total genervte und überforderte Mitarbeiterin (unsere Sachbearbeiterin) teilte mir dann mit, dass eine Fristverlängerung lediglich kulanzweise gewährt wird und es im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt, ob er diese Fristverlängerung gewährt. Ich teilte daraufhin der Sachbearbeiterin mit, dass ich die einzige Sachbearbeiterin für die FiBu bin. Sie meinte nur, dass ich meine Krankheiten entweder besser planen müsste (was alleine schon eine Frechheit ist) oder eine Kollegin einarbeiten soll; und wenn ich Urlaub nehmen sollte, dann muss ich das halt auch anderweitig planen. Sie würde demnächst genauer auf uns schauen und meinte, dass es von dort eine Fristverlängerung wahrscheinlich nicht mehr geben werde!!!
Ich muss gestehen, dass ich das schon arg frech finde. Bisher hab ich wirklich immer versucht, meinen Urlaub einigermaßen mit den Fristsachen in der FiBu zu vereinbaren. Aber das funktioniert nunmal nicht immer. Wie soll ich denn bitteschön meinen Urlaub nehmen, wenn ich den ersten Tagen des Monats, d. h. bis zum 10., nicht wegkann, weil ich das Finanzamt bedienen muss und gegen Ende des Monats klopft schon wieder Krankenkasse an die Tür.
Meine Vorgängerin wurde vor knapp 2 Jahren gekündigt, wg. Kosteneinsparungen. Leider ist mit ihr zusammen auch unser netter Finanzbeamter versetzt worden. Mit ihr hab ich schon gesprochen. Sie hatte nie solche Probleme.
Von anderen Leutchen hab ich gehört ... naja ... dass die Finanzamten wohl bestechlich in Form von "Kuchen" etc. sind :)

Hatte von euch schonmal jemand solch ein Problem. Ich weiß nämlich echt nicht weiter ...
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Gruftie
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#2

07.03.2009, 20:09

Hallo Anne,

als erstes würde ich mal mit Deinem Chef sprechen, damit Du die Bankauszüge so pünktlich bekommst, dass Du auch die Meldungen fristgemäß machen kannst. Könnt Ihr nicht online gucken und Euch die Auszüge online ausdrucken?

Ansonsten mach ich das, wenn ich urlaubsbedingt den Abschluss nicht bis zum 10. machen kann, so: Ich mache die Meldungen fertig und wenn ich aus dem Urlaub zurück bin, mache ich eine Korrekturmeldung. Wenn Du das nicht so oft machst, gibt es damit auch keine Probleme!

(Blödes Finanzamt!!)

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen und wünsche Dir noch ein schönes Wochenende!! :wink1
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#3

07.03.2009, 20:14

Über online-banking hab ich auch schon nachgedacht und es auch meinen beiden Chefs angeboten. Sie haben ca. 3 Monate dazu gebraucht, um den Entschluss zu fassen, dass das ja viel zu gefährlich ist. Was man darüber so liest ... nein, das würde nicht in Frage kommen. Wir sind da etwas altertümlich. Wir haben auch nur einen Rechner, der Inernetanschluss hat und da ist noch nicht einmal unsere Anwaltssoftware drauf. Es könnte sich ja jemand auf unseren Rechner einhacken und unsere Mandantendaten stehlen.

Aber das mit der Korrekturmeldung ist wirklich eine gute Idee. Ich habe das Thema FiBu nie richtig gelern. Meine Vorgängerin hat mich lediglich drei Wochen eingelernt, darum bin ich nicht ganz so firm in solchen Dingen. Aber ich werde es auf jeden Fall bei der nächsten Gelegenheit ausprobieren.

Vielen liebe Dank und auch schönes Wochenende
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#4

07.03.2009, 20:21

Ja mach das, denn das ist eigentliche ne sichere Sache, zumindest gibt es dafür keine Säumniszuschläge...:mrgreen:
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#5

07.03.2009, 20:28

:zustimm Gruftie, wohl seit Abschaffung der sog. Schonfrist 2004 die einzige Möglichkeit mal zu schummeln ;) Nur nicht zu oft machen, sonst gibt es Vermerke und dann sind die Prüfungen am Ende strenger :roll:

Und über Onlinebanking sollten deine Chefs echt noch mal nachdenken. Wir haben das seit Jahren und grade wenn man sehr viele Unfallsachen macht und oft Fremdgelder schnell weiterleiten muß, gibt es nichts schnelleres.
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#6

07.03.2009, 20:51

und oft Fremdgelder schnell weiterleiten muß, gibt es nichts schnelleres.
Genau!! Und wir hatten noch nie Probleme.

Und für die Chefs ist es auch sehr interessant, weil sie dann nämlich ganz genau wissen, wieviel Geld (oder auch nicht) gerade auf dem Konto ist...:mrgreen:
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#7

07.03.2009, 21:00

und das mehrmals am Tag :mrgreen:
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#8

07.03.2009, 22:14

Hallo Anne!

Dein Problem kenne ich; wenn man als einziger in der FiBu sich in der Kanzlei auskennt, hat man halt die Probleme!

Wie wäre es mit Antrag auf Dauerfristverlängerung und Umsatzsteuersondervorauszahlung? Vorausgesetzt das Finanzamt sagt Ja!

So hast du bei Übermittlung der Umsatzsteuerdaten 2 Monate Zeit; also für Oktober im Dezember!

Bespreche es doch mal mit deinem Chef! 8)
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#9

08.03.2009, 10:09

eben: Dauerfristverlängerung bringt einen Monat mehr Spiel.

Trotzdem muss der Anwalt eine zweite Person vorhalten oder zur Not selbst in der Lage sein, die UStVA zu machen. Und bei monatlicher Voranmeldung würde ich auch ganz sicher nicht meinen Urlaub um die UStVA-Termine "herum"-planen.

Dasselbe gilt auch für die Sozialversicherungsmeldungen (und dort ohne Verlängerungsmöglichkeit)
_steffi_

#10

08.03.2009, 14:43

Achtung die Dauerfristverlängerung kostet Geld (was auch sonst beim FA).

Für die Gewährung der Dauerfristverlängerung wird im Feb. immer 1/11 des Jahresumsatzes des Vorjahres der Kanzlei abgebucht. Diesen Betrag bekommt die Kanzlei dann im Dez. wieder erstattet.
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