Rechnungsnummer - Wo muss sie drauf und wo nicht?

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skugga
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#11

29.01.2009, 11:11

kleineTeufelin hat geschrieben:Ach ja, und was ist, wenn die Gebühren nicht antragsgemäß festgesetzt werden? Macht ihr dann eine Teilgutschrift für die Buchhaltung? Ans Gericht wird die wohl kaum geschickt, oder?
:ohmann
Genau, um sowas zu vermeiden, kriegt ein KfA bei uns keine Rechnungsnummer und ich habe bisher einfach den entsprechenden Geldeingang jeweils ins Soll gestellt. Da muss man nur inzwischen höllisch aufpassen, da ja RA-Micro auf die bescheurte Idee gekommen ist, auch den KfA ins Soll zu stellen, wenn man das entsprechende Häkchen nicht wegmacht; dann allerdings steht auch nix von KfA im Aktenkonto. Fand ich früher besser, da tauchte der KfA nur informationshalber im Aktenkonto auf, hat sich aber nicht auf den Sollsaldo ausgewirkt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
madeja
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#12

29.01.2009, 11:20

die Rechnungsnummer muss auf alle "Rechnungen" eines umsatzsteuerpflichtigen drauf (vgl. § 14 UStG). Für den Anwalt sind das alle Rechnungen an Mandanten; sonst nichts.

Das heißt, dass auf KFA und PKH-Fesetzungsanträge keine R-Nummer drauf muss. Es ist aber auch nicht verboten, dort R-Nummern zu verwenden - weiterhin vereinfacht die Verwendung von R-Nummern in den meisten Softwareprogrammen die weitere Kontrolle und Abwicklung.

Abweichungen wären dann genauso zu behandeln, wie sonstige Rechnungskorrekturen auch, ggf. sollte der StB dazu befragt werden (dokum. R-Änderung, Teilstorno, Konto unausgeglichen lassen oder Gutschschrift in Mdt-Buchhaltung und aus OP-Liste herausnehmen,...)
Francis
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#13

29.01.2009, 12:54

@kleine Teufelin: so isses. Wir haben dann zwei Rechnungsnummern, sind ja auch getrennte Rechnungen. Den Zusammenahng erkenntn man dann über das Aktenzeichen, welches Bestanteil der Rechnungsnummer ist.

Wie die Buchhaltung das dann mach, weiß ich, wie gesagt nicht. Aber wir haben auch kein Anwaltsprogramm, wonach sich dann am Ende alles ausgleichen muss. Machts bei uns auch, aber wir buchen per Hand und wenn Zahlungen nicht vollständig erfolgen, wird das enstpr. nachgetragen.
Elea
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#14

29.01.2009, 13:08

Also buchhaltungsmäßig ist es doch so, dass PKH eigentlich immer so bewilligt und ausgezahlt wird. Genau wie bei Beratungshilfe. Bei KFA ist das ja manchmal etwas anders. Daher sind bei uns da auch keine RE-Nr. drauf.....
Sanya
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#15

29.01.2009, 13:39

Danke ihr Lieben! Ihr habt mir sehr geholfen! :blumen

Ich werd mich jetzt mal mit den gesammelten Infos an unser StB-Büro wenden und fragen, wie sies denn gern für die Buchhaltung hätten. Denn da es ja keine zwingenden Vorschriften zu geben scheint, kann mans bei Festsetzungsanträgen wohl so machen wies einem am besten passt. Was für ein Krampf.....
ant
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#16

29.01.2009, 14:16

Und wie sieht es bei Aufforderungsschreiben an die Gegenseite aus, wenn man die außergerichtlichen Kosten auflistet? Kommt da auch eine RG-Nr. rauf?
Francis
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#17

29.01.2009, 14:26

Das Aufforderungsschreiben erhält auch eine Rechnungsnummer, wenn der nicht zahlt, wird die spätestens für die Schlussrechnung in der Sache verbraucht. Ihrgendjemand zahlt ja irgendwnn irgendwas in der Sache. Und, wie gesagt, wir haben kein Anwaltsprogramm, das buchen wird erheblich erleichtert, weil sowas nicht extra ausgebucht werden muss.
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skugga
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#18

29.01.2009, 14:27

Nö. Da schickst Du entweder eine Kopie der Rechnung an den Mandanten mit (die dann ihre eigene Rechnungsnummer hat) oder aber lediglich eine BErechnung der Kosten - die kriegt aber keine Rechnungsnummer.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#19

29.01.2009, 14:29

Francis hat geschrieben:Das Aufforderungsschreiben erhält auch eine Rechnungsnummer, wenn der nicht zahlt, wird die spätestens für die Schlussrechnung in der Sache verbraucht.
Um Gottes Willen, nein! Solche Dinger an die Gegenseite sind KEINE Kostenrechnungen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Francis
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#20

29.01.2009, 14:33

skugga hat geschrieben:
Francis hat geschrieben:Das Aufforderungsschreiben erhält auch eine Rechnungsnummer, wenn der nicht zahlt, wird die spätestens für die Schlussrechnung in der Sache verbraucht.
Um Gottes Willen, nein! Solche Dinger an die Gegenseite sind KEINE Kostenrechnungen.
:?:
Wenn wir eine Forderung für den Mandanten geltend machen wollen und unsere KR gleich mit ranhängen, weil die Beauftragung notwendig war, ist das selbstverständlich die Rechnung für die Kosten unserer Inanspruchnahme. Ob der unsere Kosten dann zahlt, steht woanders, deshalb, im Falle der Nichtzahlung, wird die Rechnungsnummer, in derselben Sache wieder vergeben, die ist dieser Sache ja zugeordnet.
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