Hilfe, Buchhaltung

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wifey
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#11

13.02.2006, 15:01

Hallo Blnerin!

Von mir auch ein fröhliches :welcome hier und gut, dass Andreas sich mit RA-Micro auskennt, weil da hätte ich auch nicht helfen können ;-)
Viele Grüße

ich
Blnerin
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#12

27.02.2006, 15:12

:engel

Hallo alles zusammen!

Also ich war heute beim Seminar von RA-Micro und es war schon mal nicht schlecht. Ich fange übermorgen an mit dem Buchen und habe jetzt schon etwas Panik. Aber ich habe ja von euch schon ein paar sehr hilfreise Tipps bekommen.
:thx

Trotzdem noch mal ein paar Fragen:

1. Wie verbuche ich es, wenn die RSV nicht den vollen Rechnungsbetrag bezahlt hat und mein Anwalt das jetzt so hin nimmt? Wie verbuche ich den Restbetrag der übrig bleibt?

2. Oder wie verbuche ich überhaupt Differenzen? Wenn z. B. die Akte abgelegt werden soll und das Aktenkonto nicht auf null ist.

3. Die beim Seminar hat mir heute erzählt, wenn ich einen Mandanten habe, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann darf ich ja z. B. bei der RSV nicht die USt berechnen. Also stelle ich dort eine Rechnung ohne USt und fordere die USt beim Mandanten ein. Sie hat nun gesagt, ich soll, wenn ich die Rechnung für die RSV einbuche, die USt trotzdem gleich mit buchen und sie abführen, damit das FA nicht fragt, warum ich keine USt berechnet habe. Macht ihr das auch so oder habe ich da was falsch verstanden? Wenn ich die USt dann vom Mandanten bekomme, ich das dann eine Einnahme für mich? Ich bin jetzt irgendwie verwirrt und weiß gar nicht mehr wie ich das alles buchen soll. So was haben wir nämlich öfter bei uns.

Tausend Dank an alle die mir helfen können!

Liebe Grüße Blnerin
Lucie
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#13

27.02.2006, 16:08

Hallöle, den Schmiss ins Kalte Wasser kenn ich auch, aber wenn man es einmal kapiert hat, ist es EASY!
Blnerin hat geschrieben::engel

1. Wie verbuche ich es, wenn die RSV nicht den vollen Rechnungsbetrag bezahlt hat und mein Anwalt das jetzt so hin nimmt? Wie verbuche ich den Restbetrag der übrig bleibt?

2. Oder wie verbuche ich überhaupt Differenzen? Wenn z. B. die Akte abgelegt werden soll und das Aktenkonto nicht auf null ist.

3. Die beim Seminar hat mir heute erzählt, wenn ich einen Mandanten habe, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann darf ich ja z. B. bei der RSV nicht die USt berechnen. Also stelle ich dort eine Rechnung ohne USt und fordere die USt beim Mandanten ein. Sie hat nun gesagt, ich soll, wenn ich die Rechnung für die RSV einbuche, die USt trotzdem gleich mit buchen und sie abführen, damit das FA nicht fragt, warum ich keine USt berechnet habe. Macht ihr das auch so oder habe ich da was falsch verstanden? Wenn ich die USt dann vom Mandanten bekomme, ich das dann eine Einnahme für mich? Ich bin jetzt irgendwie verwirrt und weiß gar nicht mehr wie ich das alles buchen soll. So was haben wir nämlich öfter bei uns.

Liebe Grüße Blnerin
Mham, also, wenn dein Chef das so hinnimmt, musst du den Rest STORNIEREN, will heißen, eine Gutschrift erstellen. (ich hab jetzt das Programm grad net vor mir, MIST). Da gibt es einen extra-Punkt, der so heißt.

Akten-Nr. eingeben. Jetzt siehst du eine Auswahl der Rechnungen, klickst die mit der richtigen Re-Nr. an. So, jetzt unten anhaken TEILGUTSCHRIFT und den Betrag, auf den dein Chef verzichtet, eingeben.

Dem weiteren Lauf folgen und das Teil ausdrucken und abheften, 1 x in die Akte, einmal in den Sammelordner, in dem alle Rechnungen und Gutschriften nach ReNr abgeheftet werden. Zumindest mache ich das so.

Genauso musst du das machen bei der Aktenablage.

Du kannst auch gerne immer bei RA-Micro anrufen (nimm RA-Micro Ost, mit denen in Leipzig kommt man am besten klar).

Und ja, also ich buche immer die Rechnung gleich mit der Steuer ein, auch wenn der Mdt. VST-Abzugsberechtigter ist.

Ist denn keiner in der Kanzlei, der dir da mal ein wenig zur Seite steht?! Buchhaltung ist doch so ein hakeliges Thema, das sehe ich bei uns, wo jeder macht, was und wie er will. Leider.
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
Andreas

#14

27.02.2006, 18:46

Zu 1) und 2) :

Wie von Lucie schon gesagt, (Teil-)Gutschrift erstellen.

Zu 3) :

Außer in Angelegenheiten, in denen überhaupt keine USt. anfällt, sind Honorareingänge immer mit 16 % zu buchen. Da hat RA-Micro also richtig Auskunft gegeben :wink:

Heißt:
Du kriegst ne "Netto"-Zahlung von der RSV, die buchst du trotzdem mit 16 % USt., und dann kriegst du den USt-Betrag vom Mandanten, den buchst du auch als ganz normalen Honorareingang mit 16 %.

Paß auf, RA-Micro schlägt automatisch 0 oder sonstwas % vor. Das mußt Du ins richtige Feld bei der Betragsaufteilung verschieben.

Viel Spaß beim Buchen, und schreib mal, obs klappt :D
Lucie
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#15

27.02.2006, 20:16

Ja genau, manchmal steht da auch "0". Aber bei mir geht dann ein Fenster auf "MwSt-Satz richtig?". Ich weiß aber nicht, ob man das einstellen kann.

Machst du auch noch RA-Micro Buchhaltung Teil 2 mit? Würde ich empfehlen. Ich habe zu Anfang ziemlich häufig mit der Hotline telefoniert, weil es mir wichtig war, dass ich das auch richtig mache und auch mal beim Steuerberater nachgefragt. Zum Beispiel: Wie buche ich das neue Dienstfahrzeug vom Chef ein? Oder die neue Computeranlage? Das sind dann aber spezielle Fälle, die nur alle Jubeljahre mal vorkommen.
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Blnerin
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#16

01.03.2006, 09:14

Hallo alle zusammen,

vielen Dank für eure Antworten. Ich fange heute an mit dem buchen. Ich melde mich, wenn ich etwas gebucht habe und erzähle ob es geklappt hat oder nicht. :D

LG Blnerin
Andreas

#17

01.03.2006, 09:46

Naja, abschreibungspflichtige Güter sind recht einfach einzubuchen. Einfach die gesamte Ust. auf 4000 (bei uns zumindest :wink:), Rest auf ein Nuller-Konto, und über die Verbuchung der Abschreibung kann man sich dann immer noch im Folgejahr Gedanken machen :lol:
Blnerin
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#18

01.03.2006, 11:35

:ohmann

Hallo, ich will jetzt gerade anfangen mit dem buchen und habe schon wieder ein paar Fragen.

1. Wenn ich Rechnungen einbuche, dann buche ich die doch nur in das Aktenkonto, oder?

2. Meine Kollegin hat bei uns bis zum 31. Dezember 2005 gebucht. Ich müsste jetzt ab dem 1. Januar 2006 anfangen. Die Frau von RA-Micro hat gesagt, ich muss immer am 1. jeden Monats die Anfangsbestände in die Konten eintragen. Hilfe! Wo finde ich die Anfangsbestände und wo kann ich die Anfangsbestände für den Monat jetzt eintragen? Irgendwie ist das alles ziemlich viel auf einmal und hier kann mir gar niemand helfen.

Tausend Dank an Euch! Ihr seid toll!

LG Blnerin
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#19

01.03.2006, 11:38

Hallo Blnerin!!

1) Müßtest Du ein bißchen genauer ausführen, was für eine Rechnung möchtest Du buchen?

2) Über die Fibu auf den Punkten Kontenverwaltung. Dort findest Du den Kontenplan, wo Du die Finanzkontenstände einsehen und gegebenenfalls berichtigen kannst.
Liebe Grüße, Manu
Blnerin
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#20

01.03.2006, 11:46

Hallo Manu,

1. Ich will eine Honorarrechnung an unseren Mandanten einbuchen.

2. Bei dem Kontenplan zeigt er mir nur die Konten die angelegt sind, aber keine Anfangsbestände. Wie berichtige ich das? Das ist für mich alles ziemliches chinesisch. Sorry.

LG Blnerin
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