Guten Morgen,
erst einmal vorab, wir haben ein Fremdgeld- und ein Honorarkonto.
Zur Sache:
Wir hatten in einer Sache einen Zahlungseingang, und zwar Fremdgeld, das auf dem Honorarkonto eingegangen war. Ich habe diesen ZE auf der Akte auf Fremdgeld gebucht und vermerkt (ich schreib dann immer extra mit rot drüber, auf welchem Konto, also Honorarkonto oder Fremdgeldkonto, weil die Mdt. mal dieses mal jenes Konto hernehmen), dass der ZE auf dem Honorarkonto erfolgte.
Nun hat meine Kollegin einen Zahlungsausgang über einen Teilbetrag des eingegangenen Fremdgeldes veranlasst. Richtigerweise hätte sie in der Akte dieses zwar auf Fremdgeld buchen müssen, aber die Auszahlung vom Honorarkonto veranlassen. Hat sie aber nicht. Nun stimmt mein Fremdgeldbestand natürlich nicht mehr. Aber die Aktenbuchung schon. Wenn ich jetzt jetzt den entsprechenden Betrag einfach vom Honorarkonto auf das Fremdgeldkonto buche, stimmt ja mein entsprechendes Fremdgeldkonto wieder. Nur auf die Akte kann ich es ja nicht buchen, sonst habe ich ja dort den Betrag im Haben. Kann ich nun einfach eine Sachbuchung durchführen? Wir haben da bspw. ein Konto Geldtransit.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Aktenbuchung auf FG-Konto obwohl HO-Konto betrifft
- anwaltsliebling
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Grüßle
- Bibi
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Hallo anwaltsliebling,
ich arbeite zwar nicht mit AnNoText, aber vom Verständnis her müsste es gehen. Du willst ja keine Aktenbuchung vornehmen, sondern buchst nur vom Konto A auf Konto B um. Ich würde das also auch über Geldtransit machen. Hier mache ich es ähnlich, obwohl wir keine extra Konten für FG und Honorar haben, sondern wir haben generell zwei Konten auf die die Leute zahlen können, egal worum es sich handelt. Ich muss dann nur mal von A nach B umbuchen, wenn auf dem einen Konto zu wenig Geld drauf ist.
ich arbeite zwar nicht mit AnNoText, aber vom Verständnis her müsste es gehen. Du willst ja keine Aktenbuchung vornehmen, sondern buchst nur vom Konto A auf Konto B um. Ich würde das also auch über Geldtransit machen. Hier mache ich es ähnlich, obwohl wir keine extra Konten für FG und Honorar haben, sondern wir haben generell zwei Konten auf die die Leute zahlen können, egal worum es sich handelt. Ich muss dann nur mal von A nach B umbuchen, wenn auf dem einen Konto zu wenig Geld drauf ist.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
- anwaltsliebling
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Alles klar, dann mach ich das so. Danke.
Grüßle