
Rechtschutz und SB
- paralegal6
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hallo, habe nichts passendes gefunden wo es zu gehört. Daher erstmal hier, sonst gerne verschieben. Fall: Rechtschutz zahlt GK (und uns) und Mandant hat 150 € SB. Es wird sich verglichen und wir erhalten GK an uns erstattet. Die leite ich doch komplett an die RSV weiter? Oder müsste davon etwas an den Mandanten, da er 150 € selber gezahlt hat? (sonstige Kosten alle gegeneinander aufgehoben sprich vom Gegner kommt nichts)
der Mandant ist speziell, deswegen will ich da nichts falsch machen


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GK-Erstattung ist ohne Berücksichtigung des Selbstbeteiligung 1 zu 1 an RS-Versicherung weiterzuleiten, hier ein Link mit der dazu ergangenen BGH-Entscheidung
https://mkg-online.de/2021/09/08/rechts ... htskosten/
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oooh vielen Dank Pitt 


- paralegal6
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es ist vermutlich noch zu früh morgens aber ich habe eine dumme Frage. Wir haben uns verglichen, Kostenquote 60/40. Mache nun KFA. SB sind 100€. Wenn der Gegner zahlt (er hat 40 aber wir haben Reisekosten pp) geht die Summe erst 100 € an den Mandanten? oder nur 40% davon? Viel mehr als 100 € werden auch gar nicht erstattet (die GK vom Gericht gehen komplett an die Rechtschutz, aber die aus dem KFB rechne ich dann von der Gesamtsumme ab?) Stehe mit beiden Beinen fest auf dem Schlauch

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https://anwaltverein.de/files/anwaltver ... %20572.pdf
In dem Beitrag taucht sogar Dein Fall als Beispiel auf: Kostenverteilung 60/40 und Reisekostenproblematik.
Hoffe, das hilft Dir weiter.
P.S. sehe gerade, dass Fall 2 nicht haargenau passt, aber ist hoffentlich trotzdem hilfreich. Bin gerade im Urlaub und laufe daher im Energiesparmodus.
In dem Beitrag taucht sogar Dein Fall als Beispiel auf: Kostenverteilung 60/40 und Reisekostenproblematik.
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