Guten Morgen!!
Auf der Internetseite:
https://www.ra-micro.de/artikel/news/ve ... aelte.html
wird auf die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen aufmerksam gemacht.
Für die Erstellung eigener Rechnungen ist z. B. RA-MICRO schon vorbereitet. Im Hilfetext
"https://onlinehilfen.ra-micro.de/index. ... chnung_RVG"
bin ich nun auf den Begriff "Leitweg-ID" gestoßen. Die hat wohl eine ähnliche Funktion wie die SAFE-ID beim beA.
Damit wir eine Rechnung an den Auftraggeber erstellen und versenden können, teilt uns der Auftraggeber vorher seine Leitweg-ID mit.
Aber wenn der RA als Unternehmer Aufträge an andere Unternehmen erteilt, wird er doch selbst zum Rechnungsempfänger und braucht dann selbst auch eine Leitweg-ID?
Hat sich jemand schon mal damit beschäftigt und weiß evtl. Näheres?
E-Rechnung und Leitweg-ID
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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da mache ich mir im November Gedanken
habe davon keine Ahnung und finds überflüssig, aber nunja. Im Artikel steht ja noch eine Übergangsfrist bis 12/2026, also lasse ich mich da mal nicht stressen
lese aber gerne mal mit.
https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/ laut dem Artikel braucht die nur der Empfänger, da steht auch was von "nur Behörden" ?


https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/ laut dem Artikel braucht die nur der Empfänger, da steht auch was von "nur Behörden" ?

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Ja eben, manchmal wird der RA auch Empfänger.paralegal6 hat geschrieben: ↑24.04.2024, 08:52https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/ laut dem Artikel braucht die nur der Empfänger, da steht auch was von "nur Behörden" ?
Ab 2025 oder mit Übergangsfrist dann später gilt das ja wohl eben nicht mehr nur für Behörden.
Ok, dann warte ich auch erstmal ab...