Buchung Parkgebühren

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trixie
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#1

18.05.2017, 16:27

Bei den Reisekosten habe ich leider so meine Probleme:
Leider kann mir bei uns keiner Auskunft hierzu geben. Habe im Kassenbuch Parkgebühren in Höhe von 0,50 EUR. Es handelt sich um Parkgebühren, die anlässlich eines Gerichtstermins entstanden sind. Buche ich die jetzt mit 0 % USt. als Reisekosten des Anwalts im Sachkonto? Dann sind sie aber nicht in der entsprechenden Akte gebucht. Oder muss man diese Kosten als Auslagen in der Akte buchen? Werden sie da als steuerpflichtige Auslagen gebucht mit 0 % und später bei der Abrechnung kommen da 19 % USt. drauf?
pitz
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#2

18.05.2017, 16:32

trixie hat geschrieben:Bei den Reisekosten habe ich leider so meine Probleme:
Leider kann mir bei uns keiner Auskunft hierzu geben. Habe im Kassenbuch Parkgebühren in Höhe von 0,50 EUR. Es handelt sich um Parkgebühren, die anlässlich eines Gerichtstermins entstanden sind. Buche ich die jetzt mit 0 % USt. als Reisekosten des Anwalts im Sachkonto? Dann sind sie aber nicht in der entsprechenden Akte gebucht. Oder muss man diese Kosten als Auslagen in der Akte buchen? Werden sie da als steuerpflichtige Auslagen gebucht mit 0 % und später bei der Abrechnung kommen da 19 % USt. drauf?
Mir wurde von unserer Buchhaltung mal gesagt, dass es bei der USt für Parkgebühren darauf ankommt, ob die von der Stadt/Gemeinde oder von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen erhoben werden. Die USt muss auf dem Beleg der Quittung explizit ausgewiesen sein, ansonsten USt-frei.

Und wo du sie buchst, hängt ja auch davon ab, ob die Kosten der Mandantschaft in Rechnung gestellt werden (sollen) oder nicht.
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Dany1981
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#3

18.05.2017, 16:52

Was steht denn auf dem Beleg? Wenn auf dem Beleg MwSt. ausgewiesen ist, buche ich auch mit 19 %.

Ich buche die Parkgebühren immer auf Reisekosten, da dies i.d.R. eh nicht oft vorkommt.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
trixie
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#4

18.05.2017, 17:02

Auf dem Beleg steht nichts drauf.
@Dany1981 machst Du die denn gegenüber dem Mandant / der Gegenseite später geltend? Wenn ja, kommen da dann 19 % drauf ?
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Dany1981
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#5

18.05.2017, 17:07

Nee, machen wir nicht.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#6

18.05.2017, 17:07

Wenn solche Kosten in einem bestimmten Mandat angefallen sind, dann rechne ich die auch gegenüber dem Mandanten ab. Ob die von der Gegenseite zu erstatten sind, steht ja mal wieder auf einem ganz anderen Blatt.

Ich buche sowas als Honorarauslagen, und zwar - wenn keine MwSt ausgewiesen ist - auf Reisekosten mit 0 % und Honorarauslage mit 19 %, da Du die selbstverständlich bei der Weiterberechnung an den Mandanten versteuern musst.
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#7

18.05.2017, 17:17

Danke, jetzt bin ich wieder etwas schlauer geworden! :)
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#8

17.01.2019, 19:37

Guten Abend zusammen,
Ich stehe bei dem Thema gerade auch auf dem Schlauch. Chef war auf GT. Parkticket mitgebracht. 6,50 € inkl. 19 %.

Ich hätte das jetzt genauso wie Anahid gebucht. Jetzt nur meine Frage ... „bescheiße“ ich da nicht?!

Ich checks gerade überhaupt nicht 😂😂
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#9

22.01.2019, 21:33

148 hat geschrieben:
17.01.2019, 19:37
Guten Abend zusammen,
Ich stehe bei dem Thema gerade auch auf dem Schlauch. Chef war auf GT. Parkticket mitgebracht. 6,50 € inkl. 19 %.

Ich hätte das jetzt genauso wie Anahid gebucht. Jetzt nur meine Frage ... „bescheiße“ ich da nicht?!

Ich checks gerade überhaupt nicht 😂😂

Kann mir jemand weiterhelfen zufällig 😏😏
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