GWG und AfA

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Eine wie jede
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#1

29.11.2018, 11:24

Ich benötige etwas Hilfe, gern von jemandem, der ebenfalls mit RA-Micro arbeitet:

Vorab: in der Buchhaltung habe ich leider nur Grundkenntnisse und "wurschtel" mich ganz neu da ein und wohl auch durch...
Und nun meine Fragen:

Was alles sind GWG? Ich frage, weil meine Vorgängerin sogar einen Locher oder die Computermaus für 9,99 € in die AfA-Liste gesetzt hat. Ich hätte dies unter "Werkzeuge und Kleingeräte" verbucht, bin mir nun aber nicht mehr sicher, ob ich das richtig gemacht habe.

Wie ist das mit den sofort ausbuchbaren GWG; wie buche ich sie sofort aus?
-> Als Beispiel: alles, was bis 250,00 € in der Anschaffung gekostet hat, habe ich nicht auf das Konto "GWG" gebucht, sondern auf das Konto "Werkzeuge und Kleingeräte". Alles andere habe ich "GWG" oder "Möbel" oder "Büroausstattung" gebucht. Ich war davon ausgegangen, dass ich mit der Buchung auf "Werkzeuge und Kleingeräte" sofort ausgebucht hätte.

Aus Unkenntnis habe ich keine AfA-Liste geführt und muss es für den Jahresabschluss (2017! erst) leider jetzt nachholen. Anhand der Belege dürfte das das geringste Problem sein...
Was genau gehört in die AfA-Liste? Ich würde alles das aus den GWG, Möbel und Büroausstattung dort aufnehmen, was 250,00 € übersteigt. Wenn ich es richtig im Handbuch gelesen habe, rechnet RA-Micro selbständig den AfA-Betrag aus und bucht mit dem Jahresabschluss diese Beträge.

Ich hoffe, ich konnte mein "Buchhaltungsproblem" einigermaßen verständlich erklären. Es geht mir hauptsächlich um GWG, damit ich es für den Jahresabschluss 2018 leichter hab. Ich möchte wirklich gern verstehen, wie mit GWG und AfA umzugehen ist.

Vielen Dank bereits für hoffentlich hilfreiche Informationen.
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse. :nachdenk :patsch :vogel
Coco Lores
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#2

29.11.2018, 16:09

Erstmal vorab: Ich kenne mich damit auch nicht gut aus, von daher genieße meine Tipps bitte mit Vorsicht!

Aber schau mal hier:https://www.rechnungswesen-portal.de/Fa ... pps-1.html

Ich hatte zu dem Thema selbst letztens recherchiert und fand es hier ganz gut erklärt.

Eine PC-Maus fällt daher meines Erachtens nicht unter GWG, da sie nicht selbständig nutzbar ist. Auch einen Locher würde ich nicht als GWG bezeichnen, sondern einfach als Bürobedarf oder ähnliches direkt buchen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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paralegal6
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#3

29.11.2018, 19:27

GWG schreibst du sofort ab
Ich meine alles unter 800€
Und Anschaffungswert > 250€
Locher buche ich über Büromaterial
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Eine wie jede
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#4

30.11.2018, 11:15

Danke schon mal - dann wurschtel ich mich mal durch. Der StB drängelt...
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sh161
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#5

30.11.2018, 12:25

Eine wie jede hat geschrieben:
30.11.2018, 11:15
Danke schon mal - dann wurschtel ich mich mal durch. Der StB drängelt...
Dann frag doch beim Stb nach. Dann muss er nicht mehr länger drängeln und weiß, warum du noch nicht abgegeben hat. ;)
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Eine wie jede
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#6

03.12.2018, 09:40

sh161 hat geschrieben:
30.11.2018, 12:25
Eine wie jede hat geschrieben:
30.11.2018, 11:15
Danke schon mal - dann wurschtel ich mich mal durch. Der StB drängelt...
Dann frag doch beim Stb nach. Dann muss er nicht mehr länger drängeln und weiß, warum du noch nicht abgegeben hat. ;)
Das würde ich gern; der kennt sich nur nicht mit RA-Micro aus. :kopfkratz
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#7

03.12.2018, 09:44

Eine wie jede hat geschrieben:
03.12.2018, 09:40
sh161 hat geschrieben:
30.11.2018, 12:25
Eine wie jede hat geschrieben:
30.11.2018, 11:15
Danke schon mal - dann wurschtel ich mich mal durch. Der StB drängelt...
Dann frag doch beim Stb nach. Dann muss er nicht mehr länger drängeln und weiß, warum du noch nicht abgegeben hat. ;)
Das würde ich gern; der kennt sich nur nicht mit RA-Micro aus. :kopfkratz
Ja aber der kann dir das mit der GWG und der AfA erklären und dann kannst du im Programm die richtigen Konten suchen bzw. anlegen. Das war doch das Hauptproblem oder nicht?
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#8

04.12.2018, 11:38

Coco Lores hat geschrieben:
03.12.2018, 09:44
Eine wie jede hat geschrieben:
03.12.2018, 09:40
sh161 hat geschrieben:
30.11.2018, 12:25
Eine wie jede hat geschrieben:
30.11.2018, 11:15
Danke schon mal - dann wurschtel ich mich mal durch. Der StB drängelt...
Dann frag doch beim Stb nach. Dann muss er nicht mehr länger drängeln und weiß, warum du noch nicht abgegeben hat. ;)
Das würde ich gern; der kennt sich nur nicht mit RA-Micro aus. :kopfkratz
Ja aber der kann dir das mit der GWG und der AfA erklären und dann kannst du im Programm die richtigen Konten suchen bzw. anlegen. Das war doch das Hauptproblem oder nicht?

Mein größtes Problem ist, dass ich anhand des vorgegebenen Kontenplans in RA-Micro nicht weiß, wie ich mit sofort abschreibbaren GWG umgehen muss.
aktuelles Beispiel: Es wurde ein elektrisch verstelllbarer Schreibtisch für mich angeschafft (habe eine Behinderung), der nicht teuer war. Netto 105,-€. Diesen würde ich nicht in die AfA-Liste übernehmen und über 13 Jahre Nutzngsdauer für Möbel abschreiben wollen, sondern sofort, weil bis 250,00 €. Wie buche ich das in RA-Micro?
Gebucht habe ich es jetzt erst einmal so:
0421 Büromöbel 105,00 € 0%
4000 100 % VorSt. 19,95 €
Damit habe ich aber immer noch nicht die Sofortabschreibung gebucht.
Vielleicht kann mir von euch jemand anhand dieses Beispiels die Sofortabschreibung (in Verbindung mit RA-Micro) erklären?

Wie handhabt ihr Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 251 Euro und 800 Euro liegen? (es kann ja zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten gewählt werden). Weil wir derartige Anschaffungen sehr selten haben, würde ich gern sofort abschreiben, was mir anhand meines Ausgangsbeispiels erklärt werden wird - hoffe ich. :oops:

Wie aber müsste ich einen Sammelposten erstellen? Kann ich dazu die AfA-Liste aus RA-Micro FiBu nutzen? Oder lege ich ein Konto dazu neu an?
Oder genügt die Buchung auf SK 0480 GWG (bzw. 0481 GWG Software)?
Buche ich die Abschreibung dann immer zum Jahresabschluss?

Das Handbuch habe ich mir im RA-Micro Wiki durchgelesen, aber es hilft mir leider nicht weiter.
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#9

04.12.2018, 12:37

Ok ich verstehe das Problem, kann dir nur leider hierzu gar nicht helfen, da ich kein Programm habe und mich auch nicht mit RA-Micro auskenne! Sorry...ich hoffe jemand anderes kann dir helfen!
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#10

04.12.2018, 16:32

Von https://onlinehilfen.ra-micro.de/index. ... ungsfragen
Wie werden Abschreibungen (AfA) gebucht?
1. Inventarliste, Aktion Jahresabschluss berechnen, Jahresabschluss durchführen oder
2. Klasse 0 als Ausgabe und im zweiten Teil als Einnahme auf das entsprechende Abschreibungskonto der 4er Klasse und
3. 1. Teil, Sachkonto aus dem Aufwandsbereich Klasse 4 (z. B. 4830 Abschreibung) als Ausgabe buchen, Gegenkonto Finanzzwischenkonto, z. B. 1090 und
2. Teil, Sachkonto aus Bestandskontenbereich Klasse 0 (z. B. 0400), Einnahme buchen, Gegenkonto Finanzzwischenkonto z. B. 1090.
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