Hallo liebe Mitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich der offenen Auslagen. Bei der Erstellung der Kostenrechnung wurden die Auslagen vergessen. Die Rechnung wurde vom Mandanten beglichen, allerdings stehen natürlich die Auslagen im Aktenkonto offen. Da die Honorarabrechnung relativ hoch war, soll ich die Auslagen aus dem Honorar (!) ausbuchen. Ich finde diese Lösung nicht richtig, da wir die Erlöse bzw. Umst schmälen würden. Da es sich um keinen Bagatellbetrag (es sind 35 €) handelt, kann ich den Betrag nicht auf uneinbringliche Auslagen umbuchen. Kann mir jemand helfen, wie ich die Auslagen umbuchen kann? Für jede Arte der Diskussion bin ich vorab dankbar!
LG
Jana
Offene Auslagen
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Hallo JanaF123,
Du musst eine Gutschrift in Höhe des Auslagenbetrages erstellen und ins HonoKto. buchen lassen. Das Guthaben aus den Gebühren buchst du dann auf die Auslagen.
LG Naughty but nice
Du musst eine Gutschrift in Höhe des Auslagenbetrages erstellen und ins HonoKto. buchen lassen. Das Guthaben aus den Gebühren buchst du dann auf die Auslagen.
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Aber irgendwo habe ich bei diesem Vorgang ungutes Gefühl. Die Umst ist vom Mandanten bereits bezahlt und sie einfach zu kürzen, erscheint mir nicht richtig. Ich würde lieber ein Sachkonto für offene Auslagen anlegen und dort die Auslagen parken. Ich weiss nicht, was richtig ist.
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Wir haben manchmal auch das Problem. Ich habe mir dafür extra ein Konto angelegt nach Rücksprache mit dem Steuerberater und buche dort dann die Auslagen aus. Das ändert dann nämlich nichts mehr an deiner Ust, aber du kannst die Akte regulär und beruhigt schließen...
Träume sind Vorlagen, dir nur darauf warten, verwirklicht zu werden!
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Marilyn!
Ich glaube auch, dass ein Sachkonto der richtige Weg ist. Welche Konto hast dafür eingerichtet? Ich würde es irgendwo in der 49xx Klasse parken . Ich lasse mir es noch von dem Steuerberater absegnen, just for case.
Alles Gute und danke nochmals!
Ich glaube auch, dass ein Sachkonto der richtige Weg ist. Welche Konto hast dafür eingerichtet? Ich würde es irgendwo in der 49xx Klasse parken . Ich lasse mir es noch von dem Steuerberater absegnen, just for case.
Alles Gute und danke nochmals!
- Kasimir1603
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Nur aus reiner Neugier : Warum rechnet ihr die offenen Auslagen nicht noch gegenüber dem Mandanten ab?
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Na ja, das würde mich auch intersieren ...Die Anwälte schauen sie sich bei der Abrechnung das Aktenkonto nicht an, meine Vermutung. . Nur wenn Akte abgelegt wird, dann kommt der Überraschungseffekt..ahhhh, die Auslagen sind noch offen...Ausbuchen! Und dann landen die Akten in der Buchhaltung....Simple!
- Kasimir1603
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ok, verstehe. Kann aber ganz schön ins Geld gehen Ich mein, was spricht dagegen, dann eben noch ne separate Kostennote nur für die Auslagen zu machen Anwälte, manche haben scheinbar doch noch zuviel Geld
Ciao Kasi
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Naja, bei uns ist eher das Problem, dass ich jetzt Akten zum ablegen hab, die ich nicht abgerechnet hab. und da meine Vorgängerin nicht immer ganz auf dem Stand der Dinge bezüglich der Ablage war, möchte ich nach einem Jahr auch nicht mehr anfangen, beim Mandanten was reinzuholen...
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