Vorschussrechung / Rechnung für Erstberatung - ReNr.?

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Adelia
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#21

25.10.2012, 10:59

Ja aber da müsste ich doch schon vorher als ich die Beträge Umsatzsteuer ausweisen.
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Pepples
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#22

25.10.2012, 11:08

Nicht jede Berechnung die der Mandant bekommt, ist auch eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UstG.

Also grundsätzlich kann ich erst dann Kostenrechnung erteilen, wenn die Vergütung gem. § 8 RVG fällig ist und das ist sie mit Abschluss der Angelegenheit. Damit ich den Betrag auch fordern kann, muss ich gem. § 10 RVG eine Rechnung erteilen.
Also ist lediglich die Schlussrechnung eine Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 4 UStG, die eine Nummer erhalten muss.

Mit Annahme des Mandats kann jedoch gem. § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss fordern. Ob ich das jetzt mit einem á-conto-Betrag mache oder die voraussichtlichen Gebühren berechne, ist dabei egal. § 10 RVG, wonach eine Berechnung erteilt werden muss, greift hier nicht, ergo muss auch keine Nummer erteilt werden, weil's eben keine Rechnung nach § 14 Abs. 4 Abs. 4 UStG ist.
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#23

25.10.2012, 11:18

:nachdenk

Ok, das ist doch nachvollziehbar erklärt! :notier
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Adelia
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#24

25.10.2012, 11:32

Mhh dann mache ich das ja schon immer falsch. Wir rechnen natürlich auch im laufenden Verfahren ab - also wie Vorschüsse verlangen. Weil kann ja nicht immer hier alle zwei bis drei Jahre warten, bis ich mal abrechne. Und auf diese Rechnung mache ich natürlich immer eine Rechnungsnummer drauf, da sonst unser Steuerberater Streß macht.
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Pepples
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#25

25.10.2012, 11:47

Falsch ist relativ. Es gibt eine Vorschrift, die sagt, wann die Nummer drauf muss, aber es gibt keine Vorschrift, die verbietet generell Rechnungs-Nr. zu vergeben. :wink:
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#26

25.10.2012, 11:49

Adelia hat geschrieben:da sonst unser Steuerberater Streß macht.
Eben drum. Das war auch mein Problem, was ich anfangs schilderte.
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Adelia
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#27

25.10.2012, 11:49

Oh man komplizierte Sache. :ka
caballito
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#28

25.10.2012, 11:52

Pepples hat geschrieben:Falsch ist relativ. Es gibt eine Vorschrift, die sagt, wann die Nummer drauf muss, aber es gibt keine Vorschrift, die verbietet generell Rechnungs-Nr. zu vergeben. :wink:
Also wenn ich immer eine Rechnungsnummer vergebe, bin ich auf der ganz sicheren Seite, ja? (Zumindest bei Rechnungen AN den Mandanten- wir hatte das ja eben)

Vielleicht hätte ich andersrum fragen sollen:
Wer hatte schon mal Stress mit dem Finanzamt? Wer die Frage mit Ja beantwortet, hat offensichtlich die falsche Lösung zum Problem.
:mrgreen:
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#29

25.10.2012, 16:18

Also nach meinem Gefühl ist das Verbuchen von Vorschusszahlungen als Fremdgeld schon ein möglicher Fall für Ärger bei einer USt Prüfung. Und vorsteuerabzugsberechtigte Mandanten wollen sicher auch eine Rechnung mit Rechnungsnr. haben, weil sie sonst die Vorsteuer nicht zurückbekommen - oder sie bekommen selbst Ärger mit den Finanzamt. Nummer sicher ist, überall eine Rechnungsnr. drauf, dann kann es auch nicht passieren, dass ich es mal vergesse und dann evtl. einen Mandanten verärgere.
Gruß, Cari
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#30

26.10.2012, 11:26

Verrät mir noch jemand was ich als Liefer- der Leistungsdatum angebe, wenn ich die kompletten Gebühren (Honorarvereinbarung) als Vorschuss verlange?
Verteidigung in einer Strafsache

Zeitraum: Mandatsannahme bis Verhandlungstag?
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