Krankenkassenbeitrag zu spät gezahlt

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Refa-Aline
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#1

12.09.2012, 14:21

Hallo liebes Forum,

ich habe :oops: den Krankenkassenbeitrag einer neuen Kollegin händisch per Überweisung gezahlt und das Geld ist zu spät bei der Krankenkasse eingegangen. Wir mussten jetzt Säumniszuschläge bezahlen, wo muss ich die buchen? Kann ich die zu den Beiträgen hinzubuchen?

Übrigens haben wir jetzt eine Einzugsermächtigung erteilt.
Liebe Grüße :wink1
Randfichte72
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#2

17.09.2012, 20:50

Das kommt darauf an, wie Euer ggf. vorhandener Steuerberater das sieht. Meine Buchhaltungszeit in der vorherigen Kanzlei ist schon eine Weile her. Ich kann mich aber erinnern, dass das beratende Steuerberatungsbüro gesagt hat, da mit zu buchen aber extra benennen als Mahngebühr/Säumniszuschlag.
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Gruftie
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#3

17.09.2012, 20:56

:genau

Ich hatte in meinem alten Büro auch ein extra Konto für Säumniszuschläge angelegt...da kam es öfter vor, dass die Beiträge nicht pünktlich bezahlt wurden. :wink:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Refa-Aline
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#4

28.09.2012, 13:52

Etwas verspätet, aber :thx Ich habe die Säumniszuschläge als solche benannt und im gleichen Konto gebucht.
Liebe Grüße :wink1
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