Eingliederungszuschuss buchen

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Antworten
Julianchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 27.01.2010, 10:49
Software: RA-Micro

#1

12.06.2012, 11:06

Ich bräuchte mal eure Hilfe. Auf welches Sachkonto (wir buchen über RA-Micro) buche die Zahlung eines Eingliederungszuschusses? Alles was mit Lohn und Gehalt zu tun hat, sind ja Ausgabekonten.
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#2

12.06.2012, 11:30

Fakt ist, dass der EGZ nicht aufwandsmindernd auf den Personalaufwandskonten verbucht werden darf. Die EGZ müssen als Haben auf einem gesondert angelegten und geführten Aufwandskonto im Personalbereich erfasst werden. Du müsstest also, sofern es so ein Konto bei Euch noch nicht gibt, ein solches anlegen.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
Jerry
Forenfachkraft
Beiträge: 213
Registriert: 19.10.2010, 20:47
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Brb

#3

12.06.2012, 11:38

SKR 03 - 4155 vielleicht? buche nicht mir RA-Micro, weiß also nicht, ob so etwas vorhanden ist.
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#4

12.06.2012, 11:48

bei SKR04 dürfte es laut Tante Gockel Sachkonto Nr. 6075 (Zuschüsse Agentur für Arbeit) sein. Musst Du halt - wie gesagt - schauen, ob ihr ein entsprechendes Konto habt und dann dort drauf buchen.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

12.06.2012, 12:29

Fakt ist, dass der EGZ nicht aufwandsmindernd auf den Personalaufwandskonten verbucht werden darf.
Gibt es da eine Quelle zu? Ich habe nämlich grad gestern eine andere Info vom StB bekommen :?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#6

12.06.2012, 12:52

Mir wurde hierzu im Rahmen eines Buchhaltungsseminars der Stichpunkt "Saldierungsverbot/Verrechnungsvebot" genannt und dazu ausgeführt, das, es auch wenn man z.B. als Kleinunternehmer nicht der Bilanzierung des HGB unterliegt, weil man lediglich eine EÜR mit dem Jahresabschluss ersetllt, es zur ordentlichen Bestimmung von Lohn- und Gehaltssalden von Vorteil ist, dies eben durch separate Sachkontenbuchung zu lösen und eben ein Extrakonto anzulegen. Vermerkt wurde hierzu der § 246 (2) HGB.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#7

12.06.2012, 13:17

Hhm, scheint mir aber nicht ganz passend und meiner Meinung nach mit Gehältern überhaupt nichts zu tun. Im Sachkonto wird ja auch ausgwiesen, ob Zu- oder Abgang und wenn der entsprechende Kommentar bei der Buchung steht, sehe ich keine Probleme bei einer Verrechnung auf dem Gehaltskonto.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#8

12.06.2012, 13:20

Machs halt wie Du denkst, ich werde Dir da mit Sicherheit nicht reinreden.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#9

12.06.2012, 13:23

Oh Sorry, warum gleich beleidigt, ich wollte doch nur wissen, auf welcher Grundlage extra ein Verrechnungskonto angelegt werden sollte :roll:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#10

12.06.2012, 13:36

Bin doch net beleidigt :shock: Ich hab Dir geantwortet, Du möchtest das nicht so machen oder meinst, dass es nicht nötig ist. Das akzeptiere ich *Schulterzuck* Wo Du da jetzt ein Beleidigtsein reininterpretierst kannsch net nachvollziehen, ist definitiv nicht der Fall. Warum auch?
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Antworten