Aktenversendungspauschale - Buchung?

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butterflybabe
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#11

28.08.2007, 13:52

Soweit ich weiß, gibt es doch nur eine Vorschrift, dass ein RA seine Dienstleistung mit Umsatzsteuer belegen muss und nicht, dass Auslagen umsatzsteuerpflichtig sind.
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Pepsi
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#12

28.08.2007, 13:59

soweit du weißt ja ;-) es gibt eine Entscheidung des BFH von 1969 oder so, da haben die das bereits entschieden.. schau dir mal das Video von RA Micro dazu an, da gibts das Az der Entscheidung.. ich jedenfalls habe keine Lust hunderte von Euro nachzubezahlen, bzw mein Chef
Gast

#13

28.08.2007, 15:17

Wenn Du sie erst im Aktenkonto buchst und dann nochmal, wenn der Kontoauszug kommt, dann buchst Du sie doch doppelt oder? oO

Ich würde die 12,00 € erst buchen, wenn es vom Kontoauszug abgeht. Bei RA-Mirco kannst du die Kontoauszüge ja auch "mit Aktenkonto" buchen, dann gibst Du da einfach den Steuersatz bei an und wenn Du die Rechnung dann machst, dann steht die Aktenversendungspauschale ja automatisch schon drin.

Also so würde ich das machen :/
Sabrina1980
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#14

28.08.2007, 15:38

@Bettinchen

Ich buche sie bei Erhalt der Rechnung nicht ins Aktenkonto. Neuerdings soll man sie gleich ins Kostenblatt buchen.
Früher habe ich auch immer abgewartet, bis der Kontoauszug da war und dann hab ich die Buchung im Journal mit Aktenkonto gemacht. Aber so ist es ja nicht mehr richtig. Leider!
Liebe Grüße


Sabrina
Gast

#15

28.08.2007, 15:45

wusste ich nicht? und wieso ist das jetzt falsch?
ist es nicht egal wann ich es buche, wichtig ist das doch eh nur fürs finanzamt wenn dann, und die sehen nicht das aktenkonto sondern die FÌBU (also kontoauszüge und die buchungen)
unni

#16

28.08.2007, 19:08

Meine Kollegin hat heute erst mir RA-Micro telefoniert, weil sich keiner der Herren RAs bis heute mit dem Thema beschäftigen wollte (RAK München rät dazu, HR-Anfragen, EMAs u. ä. zu versteuern und GK und GVZ-Kosten mit dem StB abzuklären)...

RA-Micro hat nur ganz kurz gemeint, dass die Auslagen nun auf ein extra Konto gebucht werden müssen und dann nochmal extra ins Aktenkonto ins Kostenblatt..

Ich bin dann mal sehr gespannt, was unser StB dazu sagt, da hat wohl auch jeder nen anderen Wissenstand!!

-> muss kurz meinen Frust ablassen:
Is es denn unbedingt nötig, uns andauernd mit Neuerungen zu belästigen???? Als hätten wir nicht schon genug zu tun....
:evil:

LG
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Pepsi
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#17

29.08.2007, 09:10

also doppelt buchen tut man es nicht, da es im Kostenblatt nur vorgemerkt ist

entweder man bucht es ins extra angelegte Konto und speichert es ins Kostenblatt

oder man bucht direkt ins Aktenkonto, bei so Einzelbeträgen machbar, aber wenn man z.B. ne Sammelrechnung vom Recherchecenter bekommt, ist es mühselig jedes einzelne Aktenkonto zu bebuchen.. es wird ja beim RC automatisch der Betrag ins Kostenblatt gespeichert, so dass er bei der Abrechnung nicht verloren geht und dann bucht man halt die Sammelrechnung wenn sie kommt ins Konto ..
Knuti
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#18

02.06.2008, 08:47

Bin 'a bissl verwirrt.... buche die Auslagen auch in eine extra angelegtes Sammelkonto bei RA Mirco und buche es zusätzlich ins Aktenkonto ein... dann geht die Rechnung an Mdt. raus und RA Micro erfassst autom. die AE mit.... soweit klar... aber wenn der Mandant nu die Kostenrechnung bezahlt, ist mein Aktenkonto wieder auf NULL... meine Frage muss ich die mit Rechnung bezahlten AE + USt wieder in dem extra angelegten Sammelkonto wieder gegenbuchen?????? Die wurden ja nu beglichen????
Oder hab' ich DENKFEHLER????????????? Helft mir vom Schlauch zu treten :oops:
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