Kostenfestsetzungsanträge

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Lou
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#1

18.04.2011, 20:26

Hallo zusammen,

ich habe die Buchhaltung einer Kanzlei übernommen und möchte mich mal erkundigen, wie Ihr das mit den Kostenfestsetzungsanträgen handhabt. Sie wurden bisher in das Aktenkonto gebucht. Ich glaube aber, dass sie dort nicht hingehören, oder :?:

Danke im voraus. :)
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Frau Cindy
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#2

18.04.2011, 20:33

Also ich habe noch nie Kostenfestsetzer ins Aktenkonto gebucht. Bei mir würde auch automatisch eine Rechnungsnummer vergeben. Allerdings gibt das System die Möglichkeit vor, was jetzt aber der Sinn sein soll, erschließt sich mir nicht.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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AnjaZ
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#3

18.04.2011, 21:12

In RA-Micro gibt es auch eine Option, dass die Kfa´s im Aktenkonto gebucht werden. Wir benutzen diese Option aber nicht.
Gruß Anja
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c-g15
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#4

18.04.2011, 21:51

Wir buchen KFA's nicht ins Aktenkonto, jedoch gibt es bei RA-Micro die Möglichkeit eine Textzwischenzeile einzugeben, in der dann drinsteht, dass du KFA i. H. v. gestellt hast. Wenn du den KFA ins AK buchst und gleichzeitig gegenüber den Mdt. abrechnest, hast du das Problem, dass du eine Doppelbuchung drin hast und dann den KFA wieder stornieren musst, damit das AK ausgeglichen ist.
Lou
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#5

20.04.2011, 17:22

Sammelt Ihr die Anträge dann in einem gesonderten Ordner für das Finanzamt oder wird alles in die Akten abgelegt?
rosa

#6

20.04.2011, 20:38

der KFA tangiert doch das FA nicht oder ?!??! also wir ordnen die Rechnungen klar sauber ab, aber die KFAs haben damit nix zu tun und ins Aktenkonto gehören sie auch nich gebucht (obwohl bei uns standardmäßig der Haken gesetzt ist und ich täglich storniere wenn Cheffe ihn nich raus nimmt, weil ich nich raff wie ich ihn für immer da raus bekomme :) )
c-g15
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#7

20.04.2011, 21:51

Nein wir haben keinen extra Ordner für die Anträge. Die kommen nur in die Akte.

Wenn du jedoch den KFA richtig ins AK buchst wird ja automatisch eine Rg.-Nr. vergeben. Dann gehört der KFA in deinen Rechnungsordner. Jedoch musst du dann, wenn du tatsächlich auch gleichzeitig gegenüber den Mdt. abgerechnet hast und dieser zahlt, den KFA wieder stornieren und dann gibt es dafür auch wieder ne extra Rg.-Nr., die in den Rg.-Ordner gehört. Also KFA besser gleich ohne Rg.Nr. und Buchung ins AK.

Solltest du dann die Erstattung aus dem KFA von der Gegenseite bekommen, buchst du diesen Betrag als Fremdgeld und das interessiert das FA nicht, da du es ja an den Mdt. auskehrst.
gkutes

#8

21.04.2011, 09:04

:shock: also dass es die Möglichkeit gibt, finde ich schon mal ziemlich behämmert! Vorallem - was, wenns ein KAA ist? Dann ist das Aktenkonto ja noch falscher als falsch =)

Kostenfestsetzung und Honorarnoten sind ja nun wirklich zwei verschiedene paar Schuhe.
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NoFaWi
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#9

21.04.2011, 09:37

@Immi: Bei RAM gibt es eine Einstellung unter 15.18, Allgemein, Buchung KFA ins Aktenkonto: anklicken: letzte Einstellung merken. Dann muss Cheffe es nur einmal richtig machen, nämlich den KFA nicht in das Aktenkonto buchen und RAM merkt es sich für alle künftigen Fälle. Ist nämlich leider eine lokale Einstellung :-(
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