Übungsfall: Bezinquittungen und UST von der Frau des RA

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butterflybabe
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#1

10.10.2007, 10:06

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Hab hier einen Übungsfall vor mir liegen, mit dem ich nicht so klar komme.

Eine Angestellte A in der Rechtsanwaltskanzlei ist zugleich die Frau des Rechtsanwalts/Chef, sie selbst ist aber keine Rechtsanwältin, sondern nur Angestellte.

So und jetzt die Frage hierzu:
Können hier die Fahrtkosten (Benzinquittungen) der Frau A sowie die Finanzierung des Wagens der Frau A in die Buchhaltugn der Kanzlei mitaufgenommen werden und hieraus die Umsatzsteuer gezogen werden? Wenn ja, nach welcher Vorschrift.

Ich verzweifle bald, ich finde keine Vorschrift, dass das geht, und keine, dass das nicht geht.
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Pepsi
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#2

10.10.2007, 10:07

nur wenn der Wagen auf den Namen des Chefs und Adresse der Kanzlei läuft, sozusagen als Firmenwagen..
StineP

#3

10.10.2007, 10:11

Nein, natürlich nicht!! Muss irgendwo im UStG stehen. Ich such noch
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butterflybabe
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#4

11.10.2007, 15:00

:schieb

Weiß jemand die gesetzliche Vorschrift?
Gast

#5

11.10.2007, 15:09

Ist der Wagen auf die Kanzlei oder A privat zugelassen oder hat A als Angestellte ein Darlehen zur Finanzierung bekommen?
StineP

#6

11.10.2007, 15:11

Gehört alles der Frau ;) Will der Mann nur mit rein nehmen in die buchhaltung der Firma *auf die Finger klopf
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AxL
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#7

11.10.2007, 15:32

Das empfiehlt doch heute jeder Stb. Wenn der Firmenwagen des RAs auch für private Fahrten genutzt wird, dann sollte man die Ehefrau auf 400-EUR-Basis anstellen und Ihre den Wagen als Dienstwage verpassen. Dann wird das Ganze mit der 1%-Regelung versteuert und gut ist es. Oder man führt halt ein Fahrtenbuch, damit man dienstlich und privat auseinanderhalten kann.

Warum das so ist, mh, keine Ahnung mehr. Ich glaube, weil man ansonsten Probleme mit dem Steuerprüfer bekommt, wenn man nicht genau den Nachweis führen kann.
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
StineP

#8

11.10.2007, 16:03

Ich glaube, das war nicht das Ursprungsproblem..

Frau hat Wagen - ist angestellt und möchte nun alle ihre Kosten über die Kanzlei laufen lassen. Meines Erachtens muss es eine Regelung geben, die allgemein besagt, dass nur tatsächliche Betriebsausgaben in der Buchhaltung des Betriebes auftauchen darf
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butterflybabe
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#9

12.10.2007, 07:46

Meines Erachtens muss es eine Regelung geben, die allgemein besagt, dass nur tatsächliche Betriebsausgaben in der Buchhaltung des Betriebes auftauchen darf
Das mein ich auch, ich finde aber nichts. :heul

Wenn das so leicht ging, könnte ich ja meine Bezinquittungen, etc. bzw. das ganze Auto über die Kanzlei laufen lassen, wäre ja dann nur Verhandlungsbasis mit dem Rechtsanwalt. Wären ja alles Betriebsausgaben.

Und wenn ich bedenke, dass der Gutschein für Arbeitnehmer man im laufenden Jahr mit UST nehmen kann, dieser aber von unserem Steuerberater am Jahresende wieder "weggebucht" wird, weil man hier die UST entsprechend noch irgendwie verrechnen muss.
StineP

#10

12.10.2007, 08:05

Ich auch nicht!!! Ich frag grad nachher mal den Wirtschaftsprüfer. Vielleicht hat der ja schnell ne Antwort parat ;)
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