Seite 1 von 4

Selbstbeteiligung Mdt. bei RSV... neue Rechnungs-Nr.:?

Verfasst: 10.10.2007, 09:13
von Steffi_1986
Guten Morgen Ihr Lieben,

hab da mal eine Frage an euch...
Stelle RSV eine Rechnung, abzgl. der Selbstbeteiligung die Mdt. zahlen muss. Mdt. stelle ich dann auch eine Rechnung, in der nur die Selbstbeteiligung übrig bleibt. Nehmt ihr da dieselbe Rechnungsnummer oder eine neue?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten

Verfasst: 10.10.2007, 09:13
von Curry
Es bekommt nur der Mandant eine Rechnung über den Gesamtbetrag mit Rechnungsnummer, die RS bekommt davon nur eine Kopie.

Verfasst: 10.10.2007, 09:38
von Steffi_1986
Also bei uns bekommt die RSV eigentlich immer eine Originalrechnung und der Mandant eine Kopie

Verfasst: 10.10.2007, 09:40
von Curry
Das ist aber falsch, der Mandant bekommt immer das Original.

Verfasst: 10.10.2007, 09:41
von butterflybabe
:zustimm

Der Mandant bekommt immer das Original. Die Rechtschutz bekommt allenfalls eine Berechnung der Gebühren bzw. eine Kopie der Rechnung.

Verfasst: 10.10.2007, 09:44
von Pepsi
jo genauso, Kopie an RS mit der Bitte um Zahlung (SB ziehen die schon selbst ab), Original an Mdt mit der BItte die SB zu zahlen..

Verfasst: 10.10.2007, 09:45
von Steffi_1986
Wow, also jetzt bin ich 6 Jahre in dem Beruf und auch in derselben Kanzlei... haben es bisher immer so gemacht.
Jetzt bin ich etwas schockiert....

Verfasst: 10.10.2007, 09:46
von butterflybabe
Kenn ich, es wird ja auch nie moniert. Aber ist halt nicht richtig.

Auftraggeber udn damit Schuldner der Rechnung ist immer der Mandant bzw. u. U. auch der Auftraggeber. Nur dieser hat einen Anspruch auf das Original der Rechnung.

Verfasst: 10.10.2007, 09:48
von eve
Ich möchte gerne wissen, wo das steht, dass das Original nicht an die RSV übermittelt werden darf?!

Der Mandant könnte ja dieses Original-Rechnung direkt bei der RSV einreichen. Wo besteht der Unterschied, wenn der RA diese, auf den Mandanten ausgestellte Rechnung, dort einreicht und der Mandant ebenfalls eine Rechnungskopie bekommt, mit dem Hinweis, dass gem. der Kostenzusge der RSV die an ihn gerichtete Rechnung zwecks Zahlungsvermittlung an die RSV übermitetlt wurde.

Verfasst: 10.10.2007, 09:50
von Steffi_1986
Bin derselben Meinung wie eve

Hab das echt noch nie gehört, dass ich das Original nicht an RSV schicken darf