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Verfasst: 10.10.2007, 09:50
von Pepsi
weil der Auftraggeber immer Schuldner ist und somit Anspruch auf die Originalrechnung hat.. ferner darf z.B. der Gegner keine Rechnung auf sich ausgestellt bekommen, da er sonst die USt. beim Fiamt wiederholen kann und das darf er ja nicht, da der Mdt dies ja schon tut..

Verfasst: 10.10.2007, 09:51
von Pepsi
das mag sein das ihr das nicht kennt, steuerrechtlich ist es jedenfalls falsch!!

was macht ihr denn wenn Mdt vorsteuerabzugsberechtigt ist, bekommt er dann auch nur ne Kopie?

Verfasst: 10.10.2007, 09:55
von Steffi_1986
Wenn RSV Deckung gewährt hat, ist sie für mich der Schuldner
Was ist, wenn wir, was bei uns sehr oft vorkommt, direkt den Auftrag von der RSV bekommen, ihren VN zu vertreten. Dann ist für mich logischerweise auch die RSV Schuldner!

Verfasst: 10.10.2007, 09:56
von Steffi_1986
Wenn Mdt. vorsteuerabzugsberechtigt ist, stellen wir an ihn eine gesonderte Rechnung aus in dem dann am Schluss der MWSt-Betrag übrig bleibt

Verfasst: 10.10.2007, 09:57
von eve
Pepsi, wir reden hier von einer an den Auftraggeber ausgestellen Originalrechnung. Dem Mandanten ist es WURSCHT ob er die Rechnung im Original bekommt oder in Kopie, wenn ein Dritter auf Grund eines Vertrages, hier RSV, die Pflicht zur Übernahme dieser Kosten hat.

Wieso sollte das steuerrechtliche ein Problem sein?!

Selbstverständlich ist der Auftraggeber der Vergütungsschuldner, das Gegenteil hat hier auch niemand behauptet. Ich sehe aber immer noch keinen Grund, nicht anders verfahren zu können.

Verfasst: 10.10.2007, 10:00
von Steffi_1986
:dafuer

Verfasst: 10.10.2007, 10:01
von Pepsi
NEIN Auftraggeber ist der Mandant und der ist nach außen hin euer Schuldner, IMMER

Verfasst: 10.10.2007, 10:03
von eve
Pepsi, wir reden hier aneinander vorbei.

Verfasst: 10.10.2007, 10:03
von Pepsi
dem Mdt ist es eben wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist, nicht wurscht, er braucht eine Original Rg

Verfasst: 10.10.2007, 10:05
von eve
Erstens braucht er keine Original-Rechnung und zweitens bekommt er in diesem Fall (jedenfalls bei mir) eine gesondert ausgestellte Berechnung hinsichtlich der Umsatzsteuer.

Wenn die RSV zahlt könnte ich doch auch dagegen halten, dass diese auch eine Original-REchnung braucht? Wie sieht es dann aus?

Jedenfalls hat mir noch keiner gesagt, wo es geschrieben steht, dass es verboten, falsch oder nicht nicht richtig ist, einer RSV die Original-Rechnung zu übermitteln.