Hallo!
Wir räumen grad ein bißchen auf und haben tonnenweise Fachzeitschriften, die im Abo geliefert werden.
Eigentlich werden die gar nicht mehr benötigt, weil ja ziemlich alles veröffentlich wird, abgerufen werden kann und es auch
genügend Online-Zugänge gibt.
Daher meine Frage:
Gibt es juristische Zeitschriften o.ä., die ein Anwalt (oder Notar) verpflichtend beziehen muss?
Ich meine, früher (vor Urzeiten) war die NJW mal Pflicht, aber das ist, soweit ich weiß, auch nicht mehr so.
Ich finde aber auch nichts darüber, ob es da eine Bezugspflicht gibt oder nicht.
Vielen Dank schon mal
Josi
Ist der Anwalt zum Bezug von Fachzeitschriften verpflichtet?
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Nö, eine Pflicht zum Bezug entsprechender Fachzeitschriften gibt es nicht.
Es gilt nur eine Allgemeine Fortbildungspflicht aus § 43a VIII BRAO.
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Gruß
Oli
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Notar hat Pflichten, Anwalt nicht.