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Reaktion auf negative Google Bewertung

Verfasst: 19.09.2023, 16:58
von worldi
Antwortet Ihr auf neative Google Bewertungen, die nicht den Tatsachen entsprechen?
Mdt. wollte uns unbedingt unter den festgehaltenen Konditionen beauftragen, wir haben abgerechnet wie seinerzeit in Aussicht gestellt und jetzt werden unwahre Dinge behauptet....wie sind Eure Erfahrunge, wir geht ihr damit um?

Re: Reaktion auf negative Google Bewertung

Verfasst: 19.09.2023, 17:07
von paralegal6
Würde Löschung beantragen bei google. Falls das nicht klappt kann man immernoch kommentieren

Re: Reaktion auf negative Google Bewertung

Verfasst: 19.09.2023, 17:12
von worldi
das geht leider so einfach nicht oder habt ihr Erfahrungswerte damit?

Re: Reaktion auf negative Google Bewertung

Verfasst: 19.09.2023, 17:31
von Anahid
Mit dem Kommentieren wäre ich aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht vorsichtig.

Re: Reaktion auf negative Google Bewertung

Verfasst: 19.09.2023, 17:37
von Pitt
Auf keinen würde ich als Kanzlei öffentlich im Netz zu negativen Bewertungen Stellung beziehen. Da kann man nur verlieren. Löschungsantrag stellen und parallel den Mandanten entsprechend auffordern, die Bewertung zu entfernen. Ihr könntet auch den Weg wählen, ggü. zufriedenen Mandanten zu erwähnen, dass ihr euch über eine positive Bewertung freuen würdet, damit die eine negative nicht so ins Gewicht fällt. Eine schlechte Bewertung sollte man auch nicht überbewerten. Man muss sich nur mal die Google-Bewertungen bei den Gerichten ansehen. Da sehen das einige offensichtlich als Teil ihrer Psychohygiene, bekloppte Kommentare zu schreiben oder ihren Prozessverlauf für die Öffentlichkeit niederzuschreiben.