Wie detailliert sehen eure Zeitabrechnungen, was schreibt ihr rein? Denke, ich mache es manchmal zu aufwendig und würde mich hier gerne optimieren
zB. Telefonat mit Mdt. - weitere Verfahrensweise
wenn RA aber nur Telefonat aufgeschrieben hat zur Abrechnung und kein Stichwort, reicht das nicht auch aus?
zB Bearbeitung Korrespondenz Mdt. - Rückfrage zu ....
reicht nicht auch aus - Bearbeitung Korrespondenz Mdt.
Zeiterfassung Mandant - Inhalt Abrechnung
- Lämmchen
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Es muss ausführlicher sein, d.h. es muss ein Stichwort angegeben werden, das nachvollziehen lässt, worüber genau gesprochen, bzw. woran gearbeitet worden ist. Beispielsweise reicht "Arbeit an Klageerwiderung" nicht mehr unbedingt aus, sondern inzwischen soll es so genau wie möglich sein, z. B. "Arbeit an Klageerwiderung zu Verjährungsaspekten...". Da gab es irgendwie in jüngerer Zeit Urteile des BGH, wonach wir dann alles umgestellt haben.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
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Guck mal in diesen Beitrag unter Praxistipps "Sorgfalt bei Darlegung des Zeitaufwands"
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... n-zeittakt
Ich meine, dazu hat sich neben dem BGH unter anderem auch das OLG München schon mal ausführlich geäußert.
Wie Lämmchen bereits schrieb, muss die Zeiterfassung Details enthalten, die dem Mandanten eine Prüfung ermöglichen. Allgemeine Angaben wie z. B. Durchsicht div. Unterlagen, Literaturreche oder Telefonat mit Mdt. genügen nicht.
Ich hatte dazu auch schon mal bei einem Seminar Norbert Schneider angesprochen, weil wir hier eine Rechnung der Gegenseite vorliegen hatten, mit der über 40 Stunden abgerechnet wurden, jeweils mit der Bezeichnung "Due Diligence-Prüfung". Er meinte damals auch, dass das wohl im Zweifelsfall bei einer gerichtlichen Überprüfung nicht ausreichen dürfte.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... n-zeittakt
Ich meine, dazu hat sich neben dem BGH unter anderem auch das OLG München schon mal ausführlich geäußert.
Wie Lämmchen bereits schrieb, muss die Zeiterfassung Details enthalten, die dem Mandanten eine Prüfung ermöglichen. Allgemeine Angaben wie z. B. Durchsicht div. Unterlagen, Literaturreche oder Telefonat mit Mdt. genügen nicht.
Ich hatte dazu auch schon mal bei einem Seminar Norbert Schneider angesprochen, weil wir hier eine Rechnung der Gegenseite vorliegen hatten, mit der über 40 Stunden abgerechnet wurden, jeweils mit der Bezeichnung "Due Diligence-Prüfung". Er meinte damals auch, dass das wohl im Zweifelsfall bei einer gerichtlichen Überprüfung nicht ausreichen dürfte.