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Gehalt nach der Ausbildung bei Übernahme

Verfasst: 31.03.2023, 08:36
von chri_ssi
Guten Morgen Zusammen,

Gehalt ist ein ewiges und leidiges Thema, vor allem bei uns. :augenreib
Trotzdem möchte ich mal ein paar Vorstellungen von euch hören, ich bin ab Juli mit meiner Ausbildung fertig und werde von meiner Kanzlei übernommen, jedoch in Teilzeit (60 %) was für mich jedoch für den Anfang um Berufserfahrung zu sammeln kein Problem ist, und ich mit meinem Partner zusammenwohne, also ist das Geld erst mal zweitrangig. Ich fühl mich in meiner Kanzlei mit 3 Anwälten sehr wohl, momentan bin ich alleine, aber auch nur für 2 Anwälte zuständig, der 3. macht sein Zeugs selbst. :mrgreen: Für September soll dann wieder ein Azubi eingestellt werden, sofern einer gefunden wird.
Also nun: ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag-Entwurf gesehen; 1.450 € Brutto bei 24 Stunden/ Woche (Steuerklasse 1)
Findet ihr das fair? Ich hab dafür leider gar keine Vorstellung, ob das so in Ordnung ist. Ich hätte eher so an 1.550 € gedacht.
Was würdet ihr sagen, und vor allem, wie würdet ihr das ansprechen? Bin ein sehr zurückhaltender Mensch und hab bisher alles immer so akzeptiert. :oops:

Re: Gehalt nach der Ausbildung bei Übernahme

Verfasst: 31.03.2023, 09:05
von HaseHase2345
Hallöchen, ich weiß ja jetzt nicht in welchem Bundesland du wohnst, aber angenommen Hessen, dann wäre dein Stundenlohn (wenn ich das jetzt richtig gerechnet habe) gerade mal 0,94 € über Mindestlohn... Das find ich ein wenig mau.. Aber am Ende musst du das natürlich selbst entscheiden.

Liebe Grüße
Anja

Re: Gehalt nach der Ausbildung bei Übernahme

Verfasst: 31.03.2023, 09:07
von halbbluttaenzerin
Also ich bin sehr überrascht. Ich habe so um die 1.500 € brutto bekommen für eine 30 Stundenwoche. Dazu muss man auch sagen, dass wir in meiner Umgebung allgemein nicht viel verdienen.. Ländliche Umgebung halt. Ich bin dort auch nicht lange geblieben und hab mir eine andere Stelle gesucht. Wenn ich mich jetzt in deine Situation versetze, würde ich das akzeptieren. Aber wenn du der Meinung bist, dass das zu wenig ist, dann solltest du schon mit deinem Chef das Gespräch suchen. Wir müssen irgendwann halt auch anfangen zu lernen, wie unser Marktwert ist und das ist als frisch ausgelernte Person immer schwierig. Ich drücke dir die Daumen :)

Re: Gehalt nach der Ausbildung bei Übernahme

Verfasst: 31.03.2023, 09:15
von HaseHase2345
Also da muss ich sagen, man sollte immer nicht vergessen, dass Rechtsanwaltsfachangestellte mittlerweile gesucht werden! Ich sage nur Fachkräftemangel. Von daher kann man denke ich, ruhig ein wenig fordern.

Re: Gehalt nach der Ausbildung bei Übernahme

Verfasst: 31.03.2023, 09:20
von chri_ssi
Ich wohne in Baden-Württemberg, auch sehr ländlich und wie gesagt, ist eine kleine Kanzlei mit 3 Anwälten, für 2 davon mach ich die ganze Arbeit und für meinen Chef mach ich nur Post, Telefon, und ganz selten mal Zwangsvollstreckung, aber er macht auch keine Anwaltstätigkeit mehr in dem Sinne, sondern "nur" rechtliche Betreuungen, Testamentsvollstreckungen, Verfahrenspflegschaften, Nachlasspflegschaften, ...
Aber ja ich finde 1.450 € brutto jetzt auch nicht soo viel, also 1.200 € netto hätte ich am Ende schon gern.
Danke für eure Antworten. :thx

Re: Gehalt nach der Ausbildung bei Übernahme

Verfasst: 31.03.2023, 10:13
von paralegal6
für dein Netto kann die Kanzlei ja leider nichts. Musst du dir dann mal deinen Chef schnappen und nochmal drüber reden. Für nur Post und Telefon braucht man ja keine ReFa, also auch überlegen ob du das weiter machen möchtest oder doch lieber "richtige" ReFa Sachen und er holt sich für das Geld eine Sekretärin

Re: Gehalt nach der Ausbildung bei Übernahme

Verfasst: 31.03.2023, 11:09
von chri_ssi
Da hast du recht, paralegal6 :lol:
Ich denke ich würde bei 1.700 - 1.800 Brutto ansetzen, habt ihr Vorschläge, wie ich das ansprechen kann? Ich bin bei sowas leider überhaupt nicht fordernd und werde da total nervös. :sad:

Re: Gehalt nach der Ausbildung bei Übernahme

Verfasst: 31.03.2023, 11:31
von paralegal6
bei 1800 wärst du bei 18,75 €/h, das wäre ein ziemlich großer Sprung. Ob man das auf dem Land verlangen kann bin ich mir nicht sicher. Bei 1450 wärst du schon bei 15,10 die Stunde, Mindestlohn sind 12 €, wie man (Hase) da auf 94 Cent kommt weiss ich grade nicht :) 24 h Woche ist halt auch nicht viel

Re: Gehalt nach der Ausbildung bei Übernahme

Verfasst: 31.03.2023, 11:45
von chri_ssi
Ja, 18,75 €/h ist wirklich etwas hochgegriffen, aber fragen kostet ja nichts, und runterhandeln werden die sowieso. :P