elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Steffie280986
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#1

30.01.2023, 11:07

Hallo meine Lieben!

Ich kümmere mich bei uns in der Kanzlei so gut es geht um die Organisation und ab dem 01.01.23 müssen ja keine "gelben Zettel" vom AN abgegeben werden, wenn dieser krank ist.
Unseren Lohn macht eine externe Steuerkanzlei, von denen bekomme ich aber seit über einem Monat keine Rückmeldung zu unserer Frage, weil die so stark eingebunden sind.

Wie läuft das bei euch mit den AU´s?
Meine Chefs möchten diese nach wie vor in den Personalakten haben. Diese müsste doch unser Steuerberater für uns abrufen und mir zusenden, wenn ich dies angefordert habe oder?
Direkt an die Krankenkasse schreiben kann ich ja nicht, da es wohl nur über spezielle Programme läuft.

:thx :thx :thx :thx
mrsgoalkeeper
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#2

30.01.2023, 11:12

Bei uns kümmert sich das Steuerbüro. Allerdings gibt es keine "Bescheinigungen" mehr. Es kommt lediglich eine Bestätigung zu den abgefragten Daten zum Krankheitszeitraum und eine Mitteilung ob diese Krankheit mit anderen zusammengerechnet wird.

Wer sich den schXXX ausgedacht hat, gehört an die Wand gestellt. :teufel
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Steffie280986
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#3

30.01.2023, 11:16

absolut.. wir haben hier leider so ein Problemkindchen und jetzt hab ich noch mehr Probleme :roll:
Mein Chef will natürlich weiterhin seinen Nachweis sehen und anfassen können.
Der Steuerberater hat noch mehr zu tun und ach Gott...
Oliverreinhardt2
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#4

30.01.2023, 11:34

Mal Allgemein zu diesem durchaus nevigem Ablauf... :panik


Berechtigung zum eAU-Abruf liegt vor, sofern:
  • für den angefragten Zeitraum ein Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers bei dem anfragenden Arbeitgeber bestand und
  • der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die abzurufende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorab mitgeteilt hat
Mit dem Abrufen der eAU’s (und Papierbelegen) durch den Arbeitgeber werden alle vorliegende Zeiträume von / und durch die Krankenkasse übermittelt
Auf GKV-SpiKK Ebene wurde jetzt festgelegt, das der AG immer eine Rückmeldung bekommt, auch wenn sich der Versicherte bereits im KG-Bezug befindet.

Eine Meldung ist nicht mehr nur auf den Zeitraum der Entgeltfortzahlung beschränkt.

Das Verfahren gilt nicht für:
  • privat Krankenversicherte
  • Privatärzte
  • bei Erkrankung im Ausland​
Datenübertragung zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber:
  • Das Verfahren gilt nur für gesetzliche versicherte Beschäftigte.
  • Die Anforderungen durch die Arbeitgeber bei den Krankenkassen dürfen nur durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen abgegeben werden.
Die Krankenkasse erstellt die Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber mit folgenden Daten:
  • den Namen des Beschäftigten,
  • den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit,
  • das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit,
  • die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall
Hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die AU angezeigt, kann der Arbeitgeber ab 4. Tag der AU bei der Krankenkasse die Vorerkrankungszeiten abfragen (drei Karenztage lt. Tarifverträge der AG).

Liegt noch keine AU vor:
  • erhält der AG das Kennzeichen "4" von der Krankenkasse: Rückmeldung: „eAU/Krankenhausmeldung liegt nicht vor“ und es erfolgt eine Schleife von 14 Tagen
  • geht in dieser Zeit die Arbeitsunfähigkeit ein, erfolgt automatisch ein Datensatz an den AG,
  • bei späterem Eingang muss der AG nochmals anfragen
Gruß
Oli
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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icerose
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#5

31.01.2023, 09:37

Angeblich soll die Digitalisierung ja alles leichter machen. :lol:

Ich als lieber AN lege meinen beiden Chefs einen Scan meiner AU-Bescheinigung (die Diagnose decke ich ab) vor und leite sie auch an das Steuerbüro vom Hauptchef weiter. Dafür wurde mir schon gedankt. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Oliverreinhardt2
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#6

31.01.2023, 09:41

Eine gute Vorgehensweise :-)
Gruß
Oli
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Oliverreinhardt2
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#7

03.02.2023, 10:15

Ich hab mal noch was zu diesem Thema: Dann mal was zum technischen Ablauf von AG-Seite gegenüber der KK:
  • das System läuft seit der dritten Woche 2023 korrekt bezüglich Anfragen und Rückmeldungen der AG
  • Rückmeldungen werden an den zentralen GKV KomServer (Kommunikationserver) gesandt und der Softwareservice des AG holt diese dann ab
Technische Hintergründe:
  • kein klassisches DTA-Verfahren
  • Rückmeldungen werden an den zentralen GKV KomServer gesandt
  • Softwareservice des AG holt die Daten dort ab
  • Anfragen mit RV-Nr, wenn nur mit Name angefragt wird, erfolgt eine Prüfung auf Gleichheit "KZ 1 wenn nicht gefunden"
Es soll ja alles besser werden dadurch... :panik
Gruß
Oli
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