Aufbewahrung Prozessregister und Terminkalender

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schmackebatz
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#1

04.01.2023, 11:54

Hallo, unsere Kanzlei zieht Ende des Monats um. Wir haben noch ganz alte Prozessregister aus dem letzten Jahrhundert und Terminkalender aus 2008 usw. Können wir die wegschmeißen? Bei den Terminkalendern bin ich mir sicher, dass wir diese nicht länger als 10 Jahre aufheben müssen, aber bei den Prozessregistern bin ich unsicher. Ich finde leider nichts darüber, nur Aufbewahrungspflichten von Handakten, die ja klar sind.
Bthr166
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#2

04.01.2023, 12:57

Hallo,

ich weiß nichts von einer Aufbewahrungspflicht bzgl. Kalender/Prozessregister. Ich denke, die könnt ihr vernichten.

Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass ich maximal die letzten drei Prozessregister noch eine Zeit lang aufbewahren würde. Wir stellen noch Verrechnungsschecks aus, da kommen teilweise Buchungen (Scheckeinlöser) rein, die eine Akte von vor Ewigkeiten betreffen. Die sind bei uns im RA-Micro nicht angelegt. Wenn man nicht die ganzen Ablagen ohne Ablagenummer durchwühlen will, wäre das zumindest sinnvoll :mrgreen: Den Terminkalender bewahre ich nur aus dem letzten Jahr auf, damit die Fristen von Dezember noch einmal abgecheckt werden können, danach kommt der auch weg.

Also kurz gesagt: ja, mMn können die uralten Dinger weg.
schmackebatz
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#3

04.01.2023, 13:31

Hallo Bthr166, das Wegschmeißen von Terminkalendern am Jahresende halte ich für absolut falsch. Manchmal braucht man in Verfahren noch Daten aus den Terminkalendern. Wir hatten mal in einem "großen" Verfahren, bei dem es um sehr viel Geld ging, das Problem des Nachweises, dass ein bestimmter Termin in der Kanzlei stattgefunden hat. Wir konnten das Verfahren gewinnen, weil wir einen Auszug aus einem alten Terminkalender vorlegen konnten.
Pitt
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#4

05.01.2023, 08:02

Ich sehe es so: Es besteht keine Pflicht, ein Prozessregister in Papierform zu führen. Ich glaube, es gibt sogar nicht mal eine Pflicht, überhaupt ein Prozessregister zu führen, zumindest gibt die BRAO dazu nichts her. Bei elektronischer Aktenführung kann ich hier die Akten automatisch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Programm löschen lassen und damit werden sie auch aus dem Prozessregister des Jahrgangs entfernt, d. h. wenn bei allen Akten eines Jahrgangs die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, habe ich auch kein Prozessregister dieses Jahrgangs mehr.
Die Terminkalender werden hier mindestens drei Jahre aufgehoben. Wir hatten hier wie schmackebatz auch schon den Fall, dass wir im Rahmen eines Prozesses Eintragungen aus dem alten Kanzleikalender benötigten.
Bthr166
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#5

05.01.2023, 12:14

Wir schmeißen den Kalender nicht weg, er kommt in den Keller.
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paralegal6
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#6

05.01.2023, 13:56

als Nachweis einen alten Terminkalender vorlegen zu können halte ich für nicht sehr wahrscheinlich. Aufheben müssen auf keinen Fall, es gibt ja keine Pflicht einen zu führen
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Adora Belle
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#7

05.01.2023, 14:02

Zur Glaubhaftmachung reicht der allemal, genau wie ein Postausgangsbuch. Ich hab die 13 letzten noch (vorrangig, weil die so schön ins Regal passen). Immer am Jahresende fliegt der älteste weg.
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