Empfangsbekenntnisse selber unterschreiben?

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Nanabi
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#1

23.12.2022, 12:57

Guten Tag!

Ich arbeite seit ca. einem Monat in der Postabteilung meiner jetzigen Kanzlei. Davor habe ich ein Jahr in einer anderen Abteilung in der selben Kanzlei gearbeitet und hatte mit Post sehr wenig bis gar nichts zu tun.

Nun, meine Kollegin, die für die Postabteilung zuständig ist, geht zum Jahresende, deswegen wurde ich für den Dezember zum "Lernen" dort eingesetzt.

Meine Kollegin und wohl ihre Vertretung bzw. ehemalige Postabteilungsleiterin haben immer die physischen Empfangsbekenntnisse selber unterzeichnet (bis auf die EBs, wo der RA benannt wird). Ich kenne das aus meinen zwei vorherigen Kanzleien gar nicht. Mir wurde in meiner Ausbildung (die erst 1,5 Jahre her ist) beigebracht, dass nur der RA diese unterschreiben kann.

Naja, seit einem Monat unterschreibe ich sie auch i.A. und.. mir wird immer mulmig deswegen. Ich habe bereits versucht zu googlen und hier zu schauen, konnte aber keine passende Antwort finden.

Beide Kolleginnen sind - genau wie ich - ausgelernte ReFas. Dürfen wir EBs i.A. unterschreiben?
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skugga
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#2

24.12.2022, 16:16

Nein!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Bthr166
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#3

24.12.2022, 22:06

Bitte nicht selber unterschreiben :augenreib der RA muss selber unterschreiben. Sollte er länger als eine Woche außer Haus sein, muss ein Vertreter beauftragt werden, der muss die EBs dann unterzeichnen (§53 BRAO).
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