Hallihallo,
wir führen unsere Akten im wesentlichen elektronisch.
Jetzt ist aber eine neue Frage aufgekommen:
In einem Schreiben eines Gerichts hieß es nämlich: "Papierdokumente können bei elektronischer Aktenführung sechs Monate nach der Digitalisierung vernichtet werden." Ich verstehe das so, dass das die Arbeitsweise bei dem Gericht ist. Mein Chef ist nun aber der Meinung, wir müssten uns zugesendete Dokumente (z. B. Schreiben der Gegenseite), die als Papier kommen, mindestens 6 Monate aufbewahren.
Da wir aber Akten, wie gesagt, elektronisch führen, fürchte ich nun, dass hier bald lauter dünne Dummyakten rumfliegen, die aus wenigen Seiten bestehen, die sowieso schon eingescannt vorliegen.
Kann mir jemand sagen, ob ich richtig damit liege, dass Schriftverkehr nach dem Scannen vernichtet werden kann?
Danke
GLinux
Aufbewahrungspflicht für zugesendete Papierdokumente?
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Wenn ihr das eh alles einscannt, könnt ihr das meiner Kenntnis nach beruhigt schreddern. Im Notfall muss man es dann wieder ausdrucken, sollte es in Papierform gebraucht werden.
Originale (Titel, Urteile etc.) solltet ihr logischerweise trotzdem aufheben oder direkt an die Mandanten weiterreichen.
Originale (Titel, Urteile etc.) solltet ihr logischerweise trotzdem aufheben oder direkt an die Mandanten weiterreichen.