Empfangbekenntnisse per Post zurück?

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Krümmel79
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#1

16.02.2022, 08:12

Guten Morgen,

Helft mir mal bitte;-)

Dprfen per Post oder Fax erhaltene Empfabgsbekenntnisse nlch aif dem Postweg zurückgeschickt werden oder auf der Geschäftsstelle des Gerichts persönlich zurückgegeben werden odermüssen diese auch zwingend per beA oder Fax zurück?

LG in die Runde.
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Tigerle
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#2

16.02.2022, 08:53

Wir schicken diese auch per beA zurück.
Krümmel79
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#3

16.02.2022, 09:03

Hi Tigerle,

Ol danke dir. Wir schicken bisher nur die elektronischen EBs per beA zurück.

Wir kriegen bestimmt noch ca. 50 PapierEBs oder Fax EBs. Das alles per beA zurückzuschicken ist megazusatzarbeit.

Lässt du den Anwalt das Papier bzw Fax EB in der Umappe noch mit der Hand unterzeichnen und lädst dann hoch oder lädst du es ohne Unterschrift hoch und er schickt dann von seinem BeA Postfach mit qeS raus?

LG
Krümmel79
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#4

16.02.2022, 09:06

P..s wie sieht die Bea nachricht dann mit EB aus. Wie bennentst du den Betreff und wie bezeichnest du die Anlage mit dem EB genau?
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#5

16.02.2022, 09:29

Ich bin angewiesen, Papier per Fax zurückzuschicken.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Tigerle
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#6

16.02.2022, 09:47

Tatsächlich wird es unterschrieben und vom Postfach des Anwalts aus zurückgesandt. Ich scanne es nach unterschrift ein und schicke es dann eben mit Ra-Micro raus. Das beA wird als Empfangsbekenntnis bezeichnet. per Fax wäre meines Erachtens nur erlaubt, wenn beA nicht funktioniert.
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#7

16.02.2022, 09:49

Also bisher hat sich noch keiner beschwert. ;)
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#8

16.02.2022, 11:07

Fax ist definitiv erlaubt. Steht im neuen 175 Abs. 4 zpo. Aber die Frage ist ob wir die seöbst in Papier erhaltenen EB s dann auch noch in Papier zurückschicken. Ich denke ich stelle das aif Fax um. BeA bei den Massen zu aufwendig. Wenn ich Z.b. 10 EB aus Köln habe kann ich 1 Fax mit allen 10 EBS schiclen und nicht 10 einzelne beA Mails.

Oder?
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#9

16.02.2022, 11:08

P.S bisher hat sich auch nur 1 x über Rücksendung per Papier beschwert
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#10

16.02.2022, 11:25

Krümmel79 hat geschrieben:
16.02.2022, 11:07
Fax ist definitiv erlaubt. Steht im neuen 175 Abs. 4 zpo. Aber die Frage ist ob wir die seöbst in Papier erhaltenen EB s dann auch noch in Papier zurückschicken. Ich denke ich stelle das aif Fax um. BeA bei den Massen zu aufwendig. Wenn ich Z.b. 10 EB aus Köln habe kann ich 1 Fax mit allen 10 EBS schiclen und nicht 10 einzelne beA Mails.

Oder?
Dann hast du ja auch sicher den im § 175 ZPO Abs. 4 aufgeführten § 130 a gelesen ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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