i. A. - im Auftrag

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Mileena
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#1

22.06.2021, 11:47

Hallo zusammen,

ihr kennt das sicher von anderen Büros oder vom eigenen, dass man mit i. A. unterschreibt. Auch mein Chef hat mich dazu bevollmächtigt, bestimmte Vorgänge selbständig abzuwickeln. Dazu gehören dann eben auch alltägliche Schriftstücke zu unterschreiben wenn er nicht da ist, ob für Mandanten bestimmt oder auch für die Gegenseite.

Ich bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher, ob ich das i. A. jedes Mal schreiben muss. Beziehungsweise wenn ich im Auftrag schreibe, schreibe ich dann so als hätte mein Chef es geschrieben? Bsp. "eine auf mich lautende Vollmacht...". Die Vollmacht wird ja meinem Chef erteilt, nicht mir. :kopfkratz Oder schreibe ich "eine auf Rechtsanwalt ... lautende Vollmacht/eine auf uns lautende Vollmacht..."

Wenn ich an einen anderen Rechtsanwalt schreibe, schreibe ich dann "sehr geehrter Herr Kollege"? Für mich ist er ja kein Kollege. Und ich unterschreibe.

Ich antworte oft auf E-Mails von Mandanten, wenn sie eine einfache Frage haben, Unterlagen benötigen oder sonst was. Wird das jedes Mal i. A. unterschrieben?

Laut Internet muss man nicht mit i.A. unterschreiben, wenn aus der Signatur ersichtlich ist, dass man für das Unternehmen handelt. Aber das ändert ja nichts an der Situation, die mich höchst verwirrt. :huepf


Grüße
:katze2
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scully
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#2

23.06.2021, 13:36

In Schreiben, die ich selbst bearbeiten darf/muss, werden einfach Formulierungen wie im Beispiel "...eine auf mich lautende Vollmacht..." etc. durch "gem. (anliegender) Vollmacht" o.ä. vermieden. Mails werden wie "normale" Schreiben gehandhabt und entweder schreibe ich in meiner Funktion und mit meinem Namen oder aber als Antwort für meinen Chef auf ihn formuliert und dann i. A.
Bei Schreiben an Kollegen antwortet / schreibt mein Chef selbst und unterschreibt diese auch - außer er ist zur Unterschrift nicht mehr da, dann unterschreib ich aber i. A. - kommt aber sehr selten vor.
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