Hallo,
mein Chef hat folgendes Problem:
In seinen Unterlagen befinden sich ca. 10 Ordner, voll mit vollstreckbaren Ausfertigungen, die frühestens ab 2024 und spätestens bis 2038 aufbewahrt werden müssen. Nun möchte er aber perspektivisch in den nächsten 2 Jahren in Rente gehen und sie nicht aufbewahren.
Jetzt soll ich herausfinden, unter welchen Bedingungen eine Vernichtung vor Ablauf der 30 Jahre erfolgen kann; O-Ton: "Da muss es Rechtsprechung zu geben". Finde ich aber nicht. Ist Euch da etwas bekannt? Ich selbst kann mir das nicht vorstellen, dass man unter gewissen Voraussetzungen sich von den Titeln trennen kann. Wenn sie vom Anwalt nach Beendigung des Mandats nicht zurückgeschickt werden, dann muss er sich eben kümmern bzw. sie aufbewahren. Das möchte er nicht hören.
Ich hatte zu Beginn meiner Tätigkeit schon das "Elend" gesehen und versucht, die Mandanten anzuschreiben - ohne Erfolg, da die Briefe alle zurück kamen. EMA-Anfragen möchte er nicht bezahlen.
Hat wer einen Tipp?
Aufbewahrung vollstreckbarer Titel
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Sorry, kleine Ergänzung:
vernichtet werden können.
- scully
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Was passiert mit der Kanzlei danach? Wird sie evtl. übergeben oder so? Dann könnte die weitere sorgfältige Aufbewahrung und anschließende Vernichtung mit dem Nachfolger geregelt werden... Gleiches gilt ja sicherlich auch für die laufende Handaktenablage.
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Die Kanzlei wird nicht fortgeführt, es gibt demnach auch keinen Nachfolger.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Titel werden bei uns nach Mandatsende an den Mandanten geschickt wenn nichts beigetrieben werden konnte. Ich hätte die gar nicht erst gesammelt.