Vollmacht erforderlich bei Beschwerde FamR?
Verfasst: 04.05.2021, 10:25
Hallo,
wir haben die Mdtin schon in der I. Instanz zum Umgang und SO vertreten und haben Beschwerde eingelegt und müssen diese noch begründen. Meine Chefin möchte jetzt von mir wissen, ob man allgemein in der Beschwerdeinstanz nochmal eine Vollmacht vorlegen muss oder ob die VM der I. Instanz fortbesteht. Kann mir einer sagen wo ich dazu was nachlesen kann?
Vielen Dank im Voraus!
wir haben die Mdtin schon in der I. Instanz zum Umgang und SO vertreten und haben Beschwerde eingelegt und müssen diese noch begründen. Meine Chefin möchte jetzt von mir wissen, ob man allgemein in der Beschwerdeinstanz nochmal eine Vollmacht vorlegen muss oder ob die VM der I. Instanz fortbesteht. Kann mir einer sagen wo ich dazu was nachlesen kann?
Vielen Dank im Voraus!