Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären, was es mit der Gebühr zur Bestätigung des Berufsattributs "Rechtsanwalt" auf sich hat?
Wir erhalten jedes Jahr eine Rechnung der Rechtsanwaltskammer hinsichtlich Bestätigung des Berufsattributs „Rechtsanwalt“ mit Verweis auf § 5 des Signaturgesetzes oder § 12 Vertrauensdienstegesetzes. Die RAK begründet dies mit einem Beschluss der Kammerversammlung aus 2005, was mich jedoch auch nicht weiterbringt.
Ich hatte dann die Vermutung, dass es mit dem Vorgänger der beA-Karte zusammenhängen würde. Damals nutzte man eine Signaturkarte der BRAK bspw. für den Versand eines Online-Mahnantrags über EGVP. Nach Auskunft der Bundesnotarkammer wurden aber alle Verträge dahingehend im August 2019 stillgelegt.
Was mach ich denn nun???
Danke und viele Grüße
Melanie
Gebühr Bestätigung des Berufsattributs "Rechtsanwalt"
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