Gebühr Bestätigung des Berufsattributs "Rechtsanwalt"

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Melanie J.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
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Beruf: Assistentin

#1

06.04.2021, 16:57

Hallo zusammen,

kann mir jemand erklären, was es mit der Gebühr zur Bestätigung des Berufsattributs "Rechtsanwalt" auf sich hat? :kopfkratz

Wir erhalten jedes Jahr eine Rechnung der Rechtsanwaltskammer hinsichtlich Bestätigung des Berufsattributs „Rechtsanwalt“ mit Verweis auf § 5 des Signaturgesetzes oder § 12 Vertrauensdienstegesetzes. Die RAK begründet dies mit einem Beschluss der Kammerversammlung aus 2005, was mich jedoch auch nicht weiterbringt.

Ich hatte dann die Vermutung, dass es mit dem Vorgänger der beA-Karte zusammenhängen würde. Damals nutzte man eine Signaturkarte der BRAK bspw. für den Versand eines Online-Mahnantrags über EGVP. Nach Auskunft der Bundesnotarkammer wurden aber alle Verträge dahingehend im August 2019 stillgelegt.

Was mach ich denn nun??? :panik

Danke und viele Grüße

Melanie
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