Aktenvernichtung

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Jen_ny
Foren-Praktikant(in)
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#1

17.02.2021, 12:05

Hallo Zusammen,
ich weiß, dass man Akten 6 Jahre aufbewahren muss. Allerdings bin ich mir jetzt unsicher, ab wann das ganze gilt. Ich habe im Gesetz folgendes gefunden:

§ 50 BRAO
Handakten

(1) 1Der Rechtsanwalt muss durch das Führen von Handakten ein geordnetes und zutreffendes Bild über die Bearbeitung seiner Aufträge geben können. 2Er hat die Handakten für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. 3Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.

Ich habe aber viele Akten auch z. B. aus 2002 erst 2020 abgelegt oder werde noch welche in 2021 ablegen. Gilt dann weiterhin die Beendigung als wie z. B. Beendigung 2002 oder beginnt die Frist dann erst mit dem Ablagejahr 2020 z. B.? Ich bin da echt überfragt und was genaues finde ich im Internet nicht.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Grüße gehen raus...
suzette
Daueraktenbearbeiter(in)
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#2

18.02.2021, 13:18

Wann der Auftrag beendet wurde.

Wenn das 2002 war und die Akte nur noch nicht abgelegt war, dann weg damit!
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