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Welchen Stempel wann auf welches Dokument

Verfasst: 17.09.2007, 21:00
von uwemo
Was ich schon immer mal bis ins Detail wissen wollte:
Welcher Stempek kommt wann auf welchen SS oder Schreiben. Zur Auswahl stehen:

Ausfertigung,
Abschrift
Beglaubigt


Danke

uwemo

Verfasst: 17.09.2007, 21:03
von StineP
Ich merke, man scheitert an so einfachen Erklärungen.

Schriftsätze ans Gericht:

einer im Original - für das Gericht
einer beglaubigt für den RA der Gegenseite
eine einfache Abschrift für die Gegenseite...
eine Abschrift für den Mandanten.

Wobei sich die Schreiben lediglich durch die Stempel unterscheiden - super, hä?

Eine Ausfertigung ist eigentlich äh... Tja, da muss Wiki helfen:

"Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein. Die Ausfertigung ersetzt das Original in der praktischen Verwendung; sie vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr.

Ausfertigungen werden beispielsweise von Entscheidungen eines Gerichts, Erbscheinen oder notariellen Urkunden erteilt.

Zur Ausfertigung von Gesetzen siehe Gesetzgebungsverfahren (Deutschland)."

Verfasst: 17.09.2007, 21:05
von charly03
Dem bleibt wohl nicht viel hinzuzufügen..

Verfasst: 17.09.2007, 21:08
von Pilgrim
Bei Schriftsätzen ans Gericht, die du dreimal einreichst, geht das wie folgt:

Auf das Original kommt gar kein Stempel.

Auf den Schriftsatz, der für den Rechtsanwalt der Gegenseite bestimmt ist, kommt oben auf die erste Seite der Stempel: Beglaubigte Abschrift.

Auf den Schriftsatz, der für die Gegenpartei bestimmt ist, kommt der Stempel: Abschrift.

Verfasst: 17.09.2007, 21:09
von Pilgrim
Da war wohl schon jemand schneller als ich und das um die Zeit.

:respekt

Verfasst: 17.09.2007, 21:10
von Janin
:zustimm stine

Verfasst: 18.09.2007, 08:34
von Pepsi
Pilgrim hat geschrieben:Bei Schriftsätzen ans Gericht, die du dreimal einreichst, geht das wie folgt:

Auf das Original kommt gar kein Stempel.

Auf den Schriftsatz, der für den Rechtsanwalt der Gegenseite bestimmt ist, kommt oben auf die erste Seite der Stempel: Beglaubigte Abschrift.

Auf den Schriftsatz, der für die Gegenpartei bestimmt ist, kommt der Stempel: Abschrift.
bei dem für den gegn RA fehlt aber noch "beglaubigt Rechtsanwalt" daneben wo eigentlich die Unterschrift hinkommt

@uwe: würdest du bitte deinen Beruf eintragen und dich ein wenig vorstellen.. du hättest den streß im anderen thread damit umgehen können.. Rechtsberatungen für Berufsfremde sind untersagt, das müsstest du als RA am besten wissen

Verfasst: 03.08.2009, 13:22
von RefaSani
Hallo,

ich packe die Frage mal hier rein und hoffe, dass es nicht falsch ist.

Wir haben wir eine Diskussion über die Frage, ob bei einer Klage der beglaubigten und einfachen Abschrift jeweils sämtliche Anlagen beizufügen sind.

Ich meine, dass die Anlagen nur für die beglaubigte Abschrift (und selbstverständlich für das Original) beizufügen sind. Keine Anlagen für die einfache Abschrift.

Kann das bitte jemand rasch bestätigen oder widerlegen? Vielen Dank!

Verfasst: 03.08.2009, 13:35
von dutzi
Anlagen nur zum Original und beglaubigte Abschrift, nicht noch für die einfache Abschrift.
Hast also recht... :)

Verfasst: 03.08.2009, 13:38
von Lämmchen
Den Stempel "Ausfertigung" habe ich noch nie benutzt. Allerdings bin im Prozessbereich und ob der im Notariat angewandt wird, weiß ich nicht.

Der "Abschrift"-Stempel kommt auf Fotokopien z. B. für die Gegenseite oder die Mandanten usw. Der "Beglaubigt"-Stempel existiert hier nur in der Form "Beglaubigte Abschrift" und kommt auf die beglaubigte Abschrift für das Gericht/den gegnerischen Rechtsanwalt oben auf die erste Seite. Neben die Unterschrift kommt dann der Stempel "Beglaubigt zwecks Zustellung - Rechtsanwalt".