Papierloses Büro?!?

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ReNoAzubine
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#1

29.07.2020, 08:24

Guten Morgen, ihr Lieben! :wink1

Ich weiß, es gab hier schon einmal eine Diskussion, aber die ist von 2008 und darum wollte ich dennoch einen neuen Thread eröffnen, wenn das gestattet ist.

Die Chefin will die komplette Kanzlei auf papierloses Büro umstellen. Dazu bekommen wir (wir nutzen den DATEV Arbeitsplatz V.10.57) seitens unseres Kanzleisoftwareanbieters ein zusätzliches Programm namens DATEV Dokumentenmanagement.

Jetzt soll ich herausfinden, wie es dann mit den Originaltiteln, beglaubigten Abschriften und Co. aussieht. [Wieso eigentlich immer ich? :kopfkratz ]

Meiner Meinung nach werden wir auf Papier nicht vollständig verzichten können, aber hat vielleicht schon jemand Erfahrungen mit dem papierlosen Büro und könnte mir davon erzählen, gerade in Bezug auf die Unterlagen, die wir auch zukünftig noch in Papierform brauchen werden?

Zwar betreue ich in unserem Büro auch beA, was ein Schritt auf dem Weg zum papierlosen Büro darstellt, aber Titel und Co. werden dennoch per Post versandt.
Ich weiß auch nicht, ob in Zukunft die Gerichtsvollzieher im Wege der Zwangsvollstreckung auf das physische Vorliegen des Originaltitels verzichten werden und können.

:thx
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paralegal6
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#2

29.07.2020, 08:29

Dazu gabs einige, hab grad keine Zeit zu suchen aber hier zB
viewtopic.php?f=10&t=86120&hilit=Papierlos
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ReNoAzubine
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#3

29.07.2020, 09:11

Danke für den Link, paralegal6, aber meine Frage bzw. die Frage der Chefin wegen Titeln und beglaubigten Abschriften ist damit leider noch nicht vom Tisch.
Ich schaue aber vorsichtshalber nochmals, ob ich weitere Threads finde, in denen die Frage schon beantwortet wurde.
Pitt
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#4

29.07.2020, 10:30

Zum Thema Vollstreckungstitel hatte Anahid in dem verlinkten Beitrag etwas geschrieben. Die Vollstreckungstitel sind in Papierform aufzubewahren, solange man sie für die Bearbeitung benötigt. Dafür kann man dann - wie Anahid - einen Extra-Ordner anlegen. Wenn die Vollstreckung erledigt ist, wird der Vollstreckungstitel ausgehändigt. Bei Original-Verträgen verhält es sich ebenso. Alles liegt solange in eingescannter und Papierform vor, wie ich es für die Bearbeitung zwingend benötige (z. B. wg. Vorlage im Orginal im Rahmen einer Beweisaufnahme). Alle Unterlagen, die vom Mandanten zur Mandatsbearbeitung zur Verfügung gestellt werden, die aber nicht im Original ggü. GVZ, Gericht oder sonstiger Behörde vorzulegen sind, werden nach dem Scannen wieder an den Mandanten geschickt bzw. - wenn er bereits Kopien für den RA gefertigt hatte - vernichtet. Wenn Ihr bei der DATEV seid, bietet diese umfassende Unterstützung zum Thema papierloses Büro, elektronische Aktenführung & Co. an. 100% papierlos funktioniert es derzeit nicht.
ReNoAzubine
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#5

29.07.2020, 11:08

Dankeschön!

Dass es nicht 100 %-ig ohne Papier funktioniert, dachte ich mir fast schon, zumal ich ja in der Zwangsvollstreckung für jede Vollstreckungsmaßnahme den Originaltitel bzw. auch den Haftbefehl im Original vorlegen muss.
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