Idee? Anschriftenermittlung Schuldner

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butterflybabe
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#1

13.09.2007, 10:57

Ich hoffe ihr hat noch eine Idee. Ich komm nicht weiter und mir fällt nichts mehr ein.

Der Schuldner war wohnhaft in A. Dort haben wir vollstreckt, bis er seine Haftstraße absaß und letztes Jahr entlassen wurde.

Ich wollte nun gegen ihn nochmals vollstrecken, da bereits mehrere Jahre seit der letzten Vollstreckung um sind.

Der Schuldner gab bei der JVA seine Entlassungsanschrift an. Dort habe ich eine EMA gemacht sowie bei der Addresse der JVA. Beide sind negativ, Schuldner war dort nicht gemeldet.

Chef will zwar, dass will endlich Geld sehen aber nicht noch mehr Geld hinauswerfen.
Minimaus

#2

13.09.2007, 10:59

Anschriftenprüfung? wobei das glaube ich auch nichts bringt.

Das wäre ja dann ein Verstoß gegen das Meldegesetzt. Das kann man doch anzeigen, wenn ich mich recht erinnere

Oder Du schickst den GV auf gut Glück zu der vorhandenen Adresse des Schuldners. Der GV könnte ja dann mal bei den Nachbarn nachfragen, ob dieser hier wohnt. Vielleicht hat er ja sein Klingelschild nicht beschriftet oder sowas in der Art.
Kimmy

#3

13.09.2007, 11:08

hat der vielleicht einen Bewährungshelfer? Kannst ja nochmal bei der JVA nachfragen und denen den Sachverhalt schildern, dass kostet zumindest nix.
Janin

#4

13.09.2007, 11:10

:zustimm kimmy. bewährungshelfer wäre eine möglichkeit oder schaue mal im internet. hat er keine familie? wenn ja, rufe doch mal bei der familie an. habe ich auch schon gemacht. habe schon super informationen dadurch erhalten. habe mich natürlich als frau xy ausgegeben und irgendetwas erfunden. hat bei uns immer super geklappt.
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Master24
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#5

13.09.2007, 11:14

Oftmals wird einem aber auch seitens der JVA telefonisch Auskunft erteilt. Ob die das dürfen, ist dann ein anderes Blatt... Ich will das aber auch gar nicht anregen, sondern nur meine Beobachtung schildern.

Wart Ihr in der Haftsache in irgendeiner Form involviert? Eventuell enthält die Akte, die es einzusehen gälte, weitere Informationen...

LG
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Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Kimmy

#6

13.09.2007, 11:15

Janin hat geschrieben::zustimm kimmy. hat er keine familie?

Ich lach mich schlapp! :lol:
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butterflybabe
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#7

13.09.2007, 11:24

Keinen Bewährungshelfer, keine Familie, zumindest nicht in der Akte

Und bei Google finde ich auch nichts über ihn

:frust

Bei der JVA hab ich schon die Haftentlassungsanschrift rausbekommen. EMA leider ergebnislos.
Janin

#8

13.09.2007, 11:33

mist ...

wie alt ist denn schuldner?
Kimmy

#9

13.09.2007, 11:34

So ein Mist, jetzt hat der echt keine Familie und ich fand das vorher noch witzig ...
ruf doch mal bei der JVA an, ob die da nicht auch irgendwelche Ermittlungen machen, wenn jemand frisch entlassen wurde.
Wann ist der denn eigentlich entlassen worden? Wenn es erst vor kurzem war, kann es ja sein, dass er "noch keine Zeit" hatte, sich anzumelden in seiner Gemeinde ?!
Janin

#10

13.09.2007, 11:35

der hatte schon zeit, wollte aber nicht.
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