Unterlagen des Mandanten

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Inkasso-Tante
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#1

27.04.2020, 09:59

Hallo zusammen!

Ich hoffe, ich bin in diesem Unterforum richtig aufgehoben mit meiner Fragestellung.

Wir haben einen Ex-Mandanten, mit dem wir zuletzt ein paar Scherereien hatten (er war unzufrieden, weil er seinen Fall nicht gewonnen hatte und wollte darum nicht zahlen). Schlussendlich haben wir unsere Kosten von ihm doch erstattet bekommen und konnten die Angelegenheit abschließen.
Allerdings haben wir in einer anderen Akte von ihm noch Unterlagen vorliegen (das Mandat ist unsererseits aufgekündigt, wie man sich denken kann), die ich ihm gerne zurückgeben würde, damit wir diese Akte bei uns auch endlich schließen können.
Nachdem wir versucht haben, ihm die Unterlagen an zwei verschiedene Adressen innerhalb Deutschlands zuzustellen und sie zwei Mal postwendend zurück kamen, hatte ich ihm eine E-Mail geschickt und um Mitteilung seiner aktuellen Anschrift gebeten. Antwort: Er ist samt Familie nach Kenia ausgewandert, weil er vom deutschen Rechtsstaat so enttäuscht ist. Er hat auch angeboten, die Portokosten nach Kenia zu übernehmen, damit wir ihm seine Unterlagen übersenden können. Das liegt nun allerdings schon ein paar Wochen zurück und natürlich haben wir bisher die Portokosten noch nicht überwiesen bekommen.
Daher meine Fragen: Sind wir überhaupt verpflichtet, die Originale zu versenden oder können wir sie auch einfach in der Kanzlei einfach zur Abholung bereitlegen (natürlich mit einem netten Hinweis per E-Mail an den Mandanten)? Sind wir vielleicht sogar verpflichtet, die Unterlagen auf eigene Kosten an den Mandanten zu versenden?

Vorab schon einmal Danke für die Hilfe.
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Adora Belle
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#2

27.04.2020, 10:28

Ihr seid zur Herausgabe verpflichtet, anderenfalls zur Aufbewahrung für 6 Jahre. Wenn Ihr zur Entgegennahme aufgefordert habt, nur noch 6 Monate. Nachzulesen ist das alles in §50 BRAO.

Rechtsprechung kann ich auf die Schnelle nicht liefern, aber nach meinem Verständnis ist Erfüllungsort für diese Pflicht der Kanzleiort. Ich würde also zur Vorleistung der Portokosten auffordern mit dem Hinweis, dass anderenfalls die Unterlagen nach 6 Monaten entsorgt werden.
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paralegal6
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#3

27.04.2020, 21:27

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zur-h ... 7Mj2MGXeJO Herausgabe, nicht Übersendung. Der wird aber wohl nicht aus Kenia kommen
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#4

28.04.2020, 08:37

Kann ja jemanden bevollmächtigen.
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#5

28.04.2020, 16:42

Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe dem werten Herrn Ex-Mandanten nun eine E-Mail geschickt, dass er sich gerne seine Unterlagen bei uns abholen darf oder wahlweise jemanden mit einer entsprechenden Vollmacht vorbeischicken kann. Ich bin mal gespannt, was er darauf antwortet, ob er überhaupt darauf antwortet.
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