Ausgangssperre

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GVZ-Schickerin
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#41

27.03.2020, 14:07

Riverside hat geschrieben:
27.03.2020, 12:59
Kommunikation ist das A&O, das ist klar.

Allerdings wissen auch die Arbeitgeber nicht alles. Wir werden aktuell bombardiert mit Rundschreiben von Innung, IHK und was weiß ich mit Handlungsempfehlungen und Textmustern etc. und müssen irgendwie den goldenen Mittelweg finden. Bei unseren Mitarbeitern (nicht in der Verwaltung, die muss weiterlaufen, sondern den gewerblichen) soll das auch ganz deutlich so kommuniziert werden, dass Kurzarbeit der allerletzte Ausweg ist, aber leider sind viele nicht bereit, einige Urlaubstage einzubringen … so wächst der Frust auf beiden Seiten :(
Da ich eh nicht weiß, ob dieses Jahr noch irgendwann richtig Urlaub sein wird, ließe ich vielleicht auch da mit mir reden, wenn das nicht den ganzen Jahresurlaub betrifft, aber es wird ja nicht mal irgendwas zu dem Thema hier gesagt, auch nicht, das Kurzarbeit der allerletzte Ausweg ist. Es wird eben gar nichts nach außen gegeben. Aber das ist typisch hier. Aber auch in dieser Situation wird nicht mal vernünftig an der Kommunikation gearbeitet. Das wäre ja jetzt vielleicht mal die Gelegenheit das zum Anlass zu nehmen, sich darin zu verbessern. Das belastet einfach nur zusätzlich. Klar wissen wir alle nicht, wie das weiter gehen wird und wie es nach Corona sein wird. Aber wir sollen uns gegenseitig unterstützen, dann hole ich aber die andere Seite mit ins Boot und man muss gemeinsam schauen, was geht. Aber die Hoffnung, habe ich hier aufgegeben.
Liebe Grüße

Sylvia

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#42

27.03.2020, 16:57

@ GVZ-Schickerin:

Das sehe ich ganz genauso wie Du. Blöde Situation, wenn der Arbeitgeber von hinten durchs Schlüsselloch plötzlich von Gehaltseinbußen redet und man schon im HO seine Arbeitsleistung erbracht hat. Eben, HO ist nicht gleich Kurzarbeit. Es muss eben vorher ganz klar kommuniziert werden, zu welchen Bedingungen und wieviel in dieser Phase gearbeitet wird.

Bei uns im Gericht ist auch noch in der Schwebe, ob diejenigen, die kein HO machen können (es gibt schlicht zu wenige HO-Arbeitsplätze, weil die technischen und finanziellen Voraussetzungen nicht gegeben sind) und die freigestellt werden müssen, weil es momentan keine Aufgaben für sie gibt, jetzt Überstunden und Urlaub für die Freistellung einsetzen müssen. Die Fachressorts beraten noch. Ich wäre dazu bereit, habe noch alten Urlaub vom letzten Jahr und 3 Arbeitstage an Überstunden und bin einfach nur froh, dass ich wenigstens keine finanziellen Einbußen habe. Aber ich ahne, dass andere Kollegen sich in dem Fall einfach krankmelden werden, damit sie unangetastet bleiben.
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#43

31.03.2020, 08:30

schubertine hat geschrieben:
27.03.2020, 16:57
@ GVZ-Schickerin:

Das sehe ich ganz genauso wie Du. Blöde Situation, wenn der Arbeitgeber von hinten durchs Schlüsselloch plötzlich von Gehaltseinbußen redet und man schon im HO seine Arbeitsleistung erbracht hat. Eben, HO ist nicht gleich Kurzarbeit. Es muss eben vorher ganz klar kommuniziert werden, zu welchen Bedingungen und wieviel in dieser Phase gearbeitet wird.

Bei uns im Gericht ist auch noch in der Schwebe, ob diejenigen, die kein HO machen können (es gibt schlicht zu wenige HO-Arbeitsplätze, weil die technischen und finanziellen Voraussetzungen nicht gegeben sind) und die freigestellt werden müssen, weil es momentan keine Aufgaben für sie gibt, jetzt Überstunden und Urlaub für die Freistellung einsetzen müssen. Die Fachressorts beraten noch. Ich wäre dazu bereit, habe noch alten Urlaub vom letzten Jahr und 3 Arbeitstage an Überstunden und bin einfach nur froh, dass ich wenigstens keine finanziellen Einbußen habe. Aber ich ahne, dass andere Kollegen sich in dem Fall einfach krankmelden werden, damit sie unangetastet bleiben.
Genau das ist das, was ich ausdrücken wollte. Aber sich krankschreiben lassen ist den anderen Kollegen/Kolleginnen gegenüber ja nun auch nicht fair. Zumal das ja auch nicht ewig geht. Irgendwann kommt Krankengeld und ob das nu besser ist, glaube ich nicht. Zumal wenn man dann wirklich krank wird, eben z.B. Corona, wie will man das dann noch erklären :kopfkratz.
Liebe Grüße

Sylvia

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#44

01.04.2020, 09:31

Zwei Wochen Krankschreibung kann man ja heute leicht telefonisch erhalten, ohne dass man sich einem Arzt vorstellen muss. Und wenn man dann mit Corona evtl. infiziert ist, läuft ja wieder eine neue Sechs-Wochen-Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Aber ich will hier nichts heraufbeschwören oder herbeireden. Bis jetzt ist noch nichts in der Richtung gekommen, dass wir uns Überstunden oder Urlaub für die Freistellung anrechnen lassen müssen.

Auf den Geschäftsstellen bei uns wird derzeit gerödelt, das ist unglaublich. Unser aufsichtsführender Richter hat mit vorgestern erzählt, dass die im HO Aufgelaufenes wegschaffen neben den Eilsachen wie verrückt. Wenn dann irgendwann mal wieder die Verhandlungen im Hause anlaufen, wollen sie möglichst bei Null starten oder soviel wie möglich jedenfalls weggeschafft haben.
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#45

01.04.2020, 14:08

schubertine hat geschrieben:
01.04.2020, 09:31
Unser aufsichtsführender Richter hat mit vorgestern erzählt, dass die im HO Aufgelaufenes wegschaffen neben den Eilsachen wie verrückt.
Was man so schafft, wenn man "ungestört" arbeiten kann, gell? :lol:
Ich merk das aber auch, dass ich daheim viel mehr schaffe. Verrückt. 8)
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#46

01.04.2020, 14:55

Ich kann da weiterhin nur aus Azubisicht sprechen, aber schön ist wirklich anders. Es wird auch bei jedem anders gehandhabt - mind. 3 aus meiner Klasse (von denen ich weiß) wurden freigestellt, mind. 1 ist im Home Office. Man sucht das Gespräch aber trifft nur auf Ablehnung, Kommuikation ist Mangelware.
Man möchte ja nichtmal freigestellt werden, bietet seine Arbeit im Home Office an und sind wir mal ehrlich, die Arbeitskraft- und Kapazität eines Azubis ist begrenzt und ein Mangel an Fachkräften (Refa/Reno) kann nicht auf den Schultern des Azubis (imo) ausgebadet werden. Man ist eben keine Vollzeitkraft und sollte nicht als solche eingestuft werden.

Schade, dass die RAK dazu keinerlei Richtlinien vorgibt und es im Ermessen der Anwälte liegt. Da braucht man sich aber auf lange Sicht auch wirklich nicht wundern, warum die Zahlen der Azubis so aussehen, wie sie es eben tun. Von den paar abgeschlossen Neuverträgen werden eine ganze Menge wieder aufgelöst und der Gründe sind vielerlei zu nennen. Diese Situation ist einfach nur ein Paradebeispiel dafür, warum es so schwierig ist, neues Personal zu bekommen.

Man musste sich erst offen und laut bei der RAK beschweren, dass man doch bitte für die beiden Schultage, in denen man dennoch weiterhin mit Lernmaterial versorgt wird, freigestellt wird, weil man es in den Kanzleien partout nicht einsehen wollte, dass das jetzt keine super Gelegenheit für die Anwälte sein sollte, die Azubis für 5 Tage die Woche wegzuknechten. Viele (von denen ich höre, also meinetwegen subjektiv gesehen) Azubis langeweilen sich in den Betrieben, weil die Aufgaben begrenzt sind und selbst wenn etwas zu tun wäre, so steht der wirtschaftliche Nutzen der Kanzlei durch das Rankarren des Azubis nicht in Relation zu der Gefahrenlange / dem Risiko, dem sich der schutzbedürftigere Azubi ausgesetzt sieht. Keine Ahnung, ob § 14 I Nr. 5 BBiG hier greift aber irgendwas muss man da ja machen können und ja, das mag alles etwas wehleidig klingen, da die Situation für alle Lager momentan nicht einfach ist, aber wenn man dann eben nichtmal über Kompromisse reden kann, sondern von vornherein die Hand vor's Gesicht gehalten bekommt, dann kommt eben auf der anderen Seite mehr Frust als Verständnis auf.
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#47

01.04.2020, 17:03

Ryutsun hat geschrieben:
01.04.2020, 14:55
Da braucht man sich aber auf lange Sicht auch wirklich nicht wundern, warum die Zahlen der Azubis so aussehen, wie sie es eben tun. Von den paar abgeschlossen Neuverträgen werden eine ganze Menge wieder aufgelöst und der Gründe sind vielerlei zu nennen. Diese Situation ist einfach nur ein Paradebeispiel dafür, warum es so schwierig ist, neues Personal zu bekommen.
Das hat doch nichts mit der aktuellen Situation zu tun.

Zur aktuellen Situation: Das Arbeiten ist nicht verboten. Übermäßige Gefahren drohen im Anwaltsbüro nicht. Warum sollten die RAe Azubis freistellen, wenn Arbeit da ist? Wenn weniger Arbeit da ist können die Azubis im Büro lernen. Dafür braucht man keine Freistellung für die eigentlichen Schultage. Die macht auch keinen Sinn, weil die Azubis für neuen Stoff, den sie lernen überwiegend einen Ansprechpartner brauchen werden, der ihnen auch mal was erklärt. Und mal andersherum gedacht: Sollen Azubis demnächst immer freigestellt werden, wenn wenig zu tun ist?

btw: Die Kammer kann gerne Richtlinien vorgeben. Dass diese letztlich nicht verbindlich ist versteht sich von selbst.
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#48

01.04.2020, 17:09

Text wegen Rechtsberatung gelöscht!

Soenny
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#49

01.04.2020, 17:20

Stephie83 hat geschrieben:
01.04.2020, 17:09
Kennt sich da jemand aus? Hab auch in den diversen Newslettern und Mitteilungen nichts derartiges gefunden.
Das fällt wohl unter Rechtsberatung. ;)
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#50

01.04.2020, 17:22

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
01.04.2020, 17:20
Stephie83 hat geschrieben:
01.04.2020, 17:09
Kennt sich da jemand aus? Hab auch in den diversen Newslettern und Mitteilungen nichts derartiges gefunden.
Das fällt wohl unter Rechtsberatung. ;)
Seh ich genauso.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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