Zwei Anwaltsunterschriften unter Schriftsätzen??

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advocatus diaboli
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#11

10.09.2007, 19:35

Hm, wenn beide unterschreiben, übernehmen damit ja auch beide die Verantwortung. Ich tippe nach wie vor, daß es eher in die Richtung geht, daß gegenüber dem Mandant die Mitwirkung des Partners dokumentiert werden soll. Da müssen wir wohl die Aufklärung durch Iustitia abwarten.
StineP

#12

10.09.2007, 23:53

Bei ner Abschrift oder so die Mitwirkung des Partners dokumentieren!? Ich find das dennoch komisch - ehrlich.
Iustitia
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#13

11.09.2007, 10:33

Erst mal vielen lieben Dank für die Antworten und die Willkommensgrüße!

Unser Anwalt möchte die Unterschrift des Partners daneben haben, um tatsächlich dessen Status zu unterstreichen und vermutlich auch, damit er nicht allein die Verantwortung tragen muss. (Er ist relativ jung und ziemlich unsicher, was Rechtsstreitigkeiten betrifft, da wir eher beratend tätig sind.) :wink:

Es beruhigt mich schon mal ungemein, dass nicht irgendjemand von euch geschrien hat "Haaaaalt - bloß nicht, Schriftsatz wäre sonst ungültig" oder so.
Der Rechtsanwalt hat mir heute früh noch eine Mail geschickt und berichtet, dass er im Zöller gefunden hat, dass zumindest der Zusatz "nach Diktat verreist" erlaubt sei und er somit davon ausgehe, dass zwei Unterschriften kein Problem sind.

Also werden wir das jetzt so handhaben in der Hoffnung, dass es dazu wirklich noch keine gegenteilige Entscheidung gibt.

Ich wünsche euch allen einen angenehmen, stressfreien Arbeitstag! :D

Grüßle!!
Kordu

#14

11.09.2007, 10:41

Aha, hab' ich's mir doch gedacht!

Aber weise Deine Anwalt mal auf das Nachfolgende hin (was ich oben schon mal gepostet habe):

BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02

"Ein Rechtsanwalt, der einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt mit dem Zusatz "für Rechtsanwalt XY" unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes.

Das gilt auch dann, wenn der Zusatz lautet "für Rechtsanwalt XY, nach Diktat verreist".

Das nur zur Info (falls er mal was für einen anderen RA unterschreiben muss)
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butterflybabe
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#15

11.09.2007, 10:59

Ich denke, dass es möglich ist, dass beide Anwälte unterschreiben. Aber mit welchem Zweck?

Bzgl. der Haftung, dürfte, wenn ein Anwalt angestellt ist, die Sozietät haften. Sicher bin ich mir nicht. Ich würde deinem Chef vorschlagen, dass, wenn er sich unsicher ist, den Schriftsatz zum Korrekturlesen an den Partner weitergibt.
Iustitia
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#16

11.09.2007, 11:31

Beide Anwälte kennen den Schriftsatz.

Der eine soll in seiner Eigenschaft als "Ersteller" unterschreiben, der andere als "Verantwortlicher".

Wobei das eben in meinen Augen aber auch Unsinn ist, da ja sowieso im Zweifel die Sozietät haftet. Im Grunde wäre es vollkommen egal, welcher unserer unzähligen Anwälte das Ding unterschreibt...

Na ja, so bekommen sie nun ihren Willen. Danke noch mal!
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