Zwei Anwaltsunterschriften unter Schriftsätzen??

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Iustitia
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#1

10.09.2007, 15:25

Hallo Ihr Lieben, jetzt wird es Zeit für mein erstes Posting. Und zwar habe ich folgendes Problem:

Unsere Kanzlei ist recht groß, mit mehreren Partneranwälten und noch mehr angestellten Anwälten. Nun möchte einer der angestellten Anwälte einen Schriftsatz an das Arbeitsgericht schicken, auf dem sowohl er als auch noch der zuständige Partner unterschrieben haben.

Bei Schreiben an den Mandanten gab es das schon öfter - aber bei Schriftsätzen ans Gericht?? Im § 130 ZPO steht leider nur, dass der Anwalt unterzeichnen muss, der die Sache inhaltlich verantwortet. Aber dürften auch noch mehrere Anwälte daneben unterzeichnen?

Wäre nett, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt. Mein Chef meinte nur "recherchieren Sie mal, das interessiert mich jetzt...!" :?

Liebe Grüße! Iustitia
Minimaus

#2

10.09.2007, 15:27

:welcome

und viel Spaß hier!
Andreas

#3

10.09.2007, 15:28

Wenn sowohl der angestellte RA als auch ein Partner-RA das Ding verantworten, sollte es doch theoretisch auch möglich sein, daß beide unterschreiben.

Ungewöhnlich - habe ich in der Form noch nie gehört.

Warum will euer RA das ?
StineP

#4

10.09.2007, 15:30

Dürfen sicherlich - aber tut das Not???
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#5

10.09.2007, 15:34

ich denke auch, dass das geht.

erst einmal ein herzliches :welcome
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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sue232

#6

10.09.2007, 15:38

Das habe ich auch noch nicht gehört... Theoretisch müsste es gehen! Und wenn man mal bei der Kammer nachfragt?
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#7

10.09.2007, 15:43

Das mag im Anwaltsbereich eher ungewöhnlich sein, aber gut (geht ja vielleicht/wahrscheinlich darum, daß aus irgendwelchen Gründen gegenüber dem Mandant die Mitwirkung des RA mit Partner-Status verdeutlicht werden soll).

Wenn beide unterzeichnen, hat die Aktion dann nach außen auch den Erklärungswert, daß beide den Schriftsatz inhaltlich verantworten. Alles weitere halte ich, mit Verlaub, schlicht für übertriebenes Problembewußtsein.

Ich sehe keine Anhaltspunkte, daß da ein Problem draus werden könnte. Dann müßte man wahrscheinlich eher die eine oder andere "für RA X, nach Diktat verreist, RA Y"-Unterschrift hinterfragen. :wink:
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#8

10.09.2007, 17:31

zuviel ist sicherlich besser als zu wenig ;-)
StineP

#9

10.09.2007, 19:02

Das man möglicherweise Schriftsätze zweifach unterschreibt, mag ich ja eher noch verstehen.. aber an Mandanten!?
Kordu

#10

10.09.2007, 19:33

Ich habe das nachfolgende interessante Urteil gefunden:

BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02

"Ein Rechtsanwalt, der einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt mit dem Zusatz "für Rechtsanwalt XY" unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes.

Das gilt auch dann, wenn der Zusatz lautet "für Rechtsanwalt XY, nach Diktat verreist".

Ist das der Sinn, dass der RA möchte, dass ein zweiter RA mitunterschreibt?

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Euer Fall noch nicht ausgeurteilt wurde. Deshalb kann ich zu Eurem konkreten Fall keine Entscheidung posten.
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