Grundsätzliche Fragen zur Zahlung nach ergangenem Urteil

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akn
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#1

04.12.2019, 16:17

Als Berufsanfänger habe ich einige grundsätzliche Fragen im Hinblick auf die Zahlung nach einem ergangenen Urteil.

Der Mandant wurde als Beklagter verurteilt, einen Betrag nebst Zinsen zu zahlen. Zudem hat er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Wie wird das in der Praxis abgewickelt?

1. Ist eine Zahlungsaufforderung des Kollegen üblich oder ist der Mandant sofort aufzufordern, die Zahlung vorzunehmen?

2. Ich gehe davon aus, dass der Zinsbetrag für den Mandanten auszurechnen ist. Welcher Tag ist hier als Zinsende anzunehmen? Ich weiß ja nicht, wann genau der Mandant an die Gegenseite zahlt.

3. Ist es korrekt in Bezug auf die Kosten des Rechtsstreits den Kostenfestsetzungsbeschluss abzuwarten?

4. Kann jemand etwas mit folgendem Tenor bezüglich dem Zinsausspruch anfangen: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hierauf maximal 5 % Zinsen seit dem ... ."
Pitt
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#2

05.12.2019, 11:24

zu 1: Nicht jede Kanzlei fordert nach einem klagestattgebenden Urteil die unterlegene Partei noch einmal zur Zahlung auf.
zu 2: Die Zinsen sind bis zum Tag der Überweisung auszurechnen.
zu 3: ja
zu 4: Basiszinssatz ist seit Jahren negativ, aktuell bei -0,88%, aktuell wären also 4,12% zu zahlen, nach dem Tenor (je nach Entwicklung des Basiszinssatz, der jedoch in absehbarer Zeit nicht positiv werden dürfte) maximal 5%
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Anahid
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#3

05.12.2019, 15:01

Bzgl. der Zinsen berechne ich dem Mandanten die Zinsen bis zum Tag meines Schreibens an ihn und weise darauf hin, dass ab dem (also Folgetag) Tageszinsen in Höhe von …..€ hinzuzurechnen sind. Dann kann der Mandant am Tag der Überweisung selbst ausrechnen, wieviel er zahlen muss.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
akn
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#4

05.12.2019, 17:29

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten!
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