Grundsätzliche Fragen zur Zahlung nach ergangenem Urteil
Verfasst: 04.12.2019, 16:17
Als Berufsanfänger habe ich einige grundsätzliche Fragen im Hinblick auf die Zahlung nach einem ergangenen Urteil.
Der Mandant wurde als Beklagter verurteilt, einen Betrag nebst Zinsen zu zahlen. Zudem hat er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Wie wird das in der Praxis abgewickelt?
1. Ist eine Zahlungsaufforderung des Kollegen üblich oder ist der Mandant sofort aufzufordern, die Zahlung vorzunehmen?
2. Ich gehe davon aus, dass der Zinsbetrag für den Mandanten auszurechnen ist. Welcher Tag ist hier als Zinsende anzunehmen? Ich weiß ja nicht, wann genau der Mandant an die Gegenseite zahlt.
3. Ist es korrekt in Bezug auf die Kosten des Rechtsstreits den Kostenfestsetzungsbeschluss abzuwarten?
4. Kann jemand etwas mit folgendem Tenor bezüglich dem Zinsausspruch anfangen: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hierauf maximal 5 % Zinsen seit dem ... ."
Der Mandant wurde als Beklagter verurteilt, einen Betrag nebst Zinsen zu zahlen. Zudem hat er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Wie wird das in der Praxis abgewickelt?
1. Ist eine Zahlungsaufforderung des Kollegen üblich oder ist der Mandant sofort aufzufordern, die Zahlung vorzunehmen?
2. Ich gehe davon aus, dass der Zinsbetrag für den Mandanten auszurechnen ist. Welcher Tag ist hier als Zinsende anzunehmen? Ich weiß ja nicht, wann genau der Mandant an die Gegenseite zahlt.
3. Ist es korrekt in Bezug auf die Kosten des Rechtsstreits den Kostenfestsetzungsbeschluss abzuwarten?
4. Kann jemand etwas mit folgendem Tenor bezüglich dem Zinsausspruch anfangen: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hierauf maximal 5 % Zinsen seit dem ... ."