Guten Morgen zusammen,
hoffe ich bin hier richtig, bin neu hier und habe folgende Frage, da ich gerade total auf dem Schlauch stehe:
Wir müssen vom Gericht aus innerhalb einer bestimmten Frist Stellung nehmen zu einem Gutachten. Wir haben beantragt, diese Frist zu verlängern und dies wurde auch bewilligt auf den 26.08.2019. Nun ist heute eine weitere Verfügung eingegangen, dass auch die Gegenseite genau diese Frist verlängert haben will und zwar auf den 02.09.2019. Dies wurde auch bewilligt.
Meine Frage: Gilt nun für uns ebenfalls der 02.09.2019??
Vielen Dank
Fristverlängerung
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Nein!tasmaniandevil hat geschrieben: ↑12.08.2019, 10:27Guten Morgen zusammen,
hoffe ich bin hier richtig, bin neu hier und habe folgende Frage, da ich gerade total auf dem Schlauch stehe:
Wir müssen vom Gericht aus innerhalb einer bestimmten Frist Stellung nehmen zu einem Gutachten. Wir haben beantragt, diese Frist zu verlängern und dies wurde auch bewilligt auf den 26.08.2019. Nun ist heute eine weitere Verfügung eingegangen, dass auch die Gegenseite genau diese Frist verlängert haben will und zwar auf den 02.09.2019. Dies wurde auch bewilligt.
Meine Frage: Gilt nun für uns ebenfalls der 02.09.2019??
Vielen Dank
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Danke euch!! LG