Abschriften bei elektronischer Aktenführung

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akn
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#1

30.07.2019, 12:25

Für die elektronische Aktenführung erzeuge ich PDF-Dateien. Schriftstücke erhalte ich zumeist in Papierform in zweifacher Ausfertigung und sende nur die gescannte Datei an den Mandanten zur Kenntnis.

Mit stellen sich folgende Fragen:

1. Abschriften mitscannen? In einer Datei? Getrennt? Oder sich die Arbeit und den Speicherplatz sparen?

2. Was mache ich mit den Abschriften in der (Papier-)Handakte? Direkt hinter das Original heften - dann wird es unübersichtlich, oder die Abschriften herausnehmen und z. B. hinten in der Akte ablegen?

3. Sollte dem Mandanten jedenfalls das Orgininal eines Urteils übersandt werden?

Danke schon mal für die Rückmeldungen.
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Ciara
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#2

30.07.2019, 12:27

Überflüssige Abschriften nehme ich gar nicht zur Papierakte. Nimmt nur Platz weg. Auch gescannt werden sie nicht. Wozu auch.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Lämmchen
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#3

30.07.2019, 12:53

Ciara hat geschrieben:
30.07.2019, 12:27
Überflüssige Abschriften nehme ich gar nicht zur Papierakte. Nimmt nur Platz weg. Auch gescannt werden sie nicht. Wozu auch.
:zustimm Bei mir fliegen überflüssige Abschriften auch weg. Die machen nur die Akte voll und braucht kein Mensch.
Abschriften mit einscannen, halte ich für mehr als überflüssig.
Original-Urteile verbleiben bei mir in der Akte. Der Mandant bekommt eine Abschrift. Der Mandant bekommt eigentlich nie nicht Originale. Ausgenommen hiervon sind Rechnungen z. B. vom BGH-Anwalt oder aber vollstreckbare Urteil etc. wenn der Mandant selbst vollstrecken möchte.
Liebe Grüße

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