Erziehungsberechtigten ausfindig machen

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Antworten
ThisMe
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 17.06.2016, 11:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

04.07.2019, 12:41

Guten Tag alle zusammen...
Ich habe gerade eine Akte von meiner Chefin bekommen:

Sachverhalt:

Unser Mandant ist Zahnarzt und hat ein minderjähriges Kind behandelt. Die Rechnung wurde jedoch nicht bezahlt. Mehrere Mahnschreiben blieben erfolglos. Leider hat sich unser Mandant nicht die Daten der Eltern geben lassen.

Um jetzt vollstrecken zu können, benötige ich die Angaben der Erziehungsberechtigten.

Hat jemand eine Ahnung wie ich an diese Daten rankomme?

LG
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#2

04.07.2019, 12:47

An wen hat er denn bitte die Rechnung ausgestellt und die Mahnschreiben geschickt?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
ThisMe
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 17.06.2016, 11:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

04.07.2019, 12:48

Immer an die "Erziehungsberechtigten von....."
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

04.07.2019, 12:54

ThisMe hat geschrieben:
04.07.2019, 12:48
Immer an die "Erziehungsberechtigten von....."
:roll:
Das grenzt in meinen Augen aber schon an ... lassen wir das.

Wo ist das Kind versichert? Hat das Kind tatsächlich schon eine "eigene" Versicherungskarte? Oder ging das womöglich alles privat?

Was mir spontag dazu einfällt - Kontakt mit der Meldebehörde aufnehmen? :ka
Zuletzt geändert von icerose am 04.07.2019, 12:58, insgesamt 1-mal geändert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#5

04.07.2019, 12:57

Hm also hier muss ja auch erst mal geklärt werden, ob der Behandlungsvertrag überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist (dafür fehlen aber hier die nötigen Infos).

Da das aber nicht deine Frage war, lasse ich das mal so stehen.

Hat der Zahnarzt denn auch gegenüber der Krankenkasse einen Teil der Behandlung abrechnen können, bzw. lag ihm die Versichertenkarte des Kindes vor? Da muss doch irgendwas hinterlegt sein, oder der Zahnarzt soll mal versuchen über die Krankenkasse was rauszubekommen, oder Ihr mit entsprechender Vollmacht.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Antworten