Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

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tabea009
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#1

04.09.2007, 17:21

Mich würde da mal was interessieren:

Eine unserer RAinnen macht ständig Terror, wenn unsere Azubis aus Versehen den Eingangsstempel direkt auf eine vollstreckbare Ausfertigung gestempelt haben.

Angeblich würde das den Titel entwerten und man könne daraus dann nicht mehr vollstrecken. :verdaechtig

Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen - v. a. wenn ich mir so manche Titel ansehe, wenn sie vom GVZ zurückkommen.

Hat irgendeiner sowas schonmal gehört?
Barbara
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anwaltsliebling
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#2

04.09.2007, 17:30

Wenn ich so an unsere Akten denke ... da hab ich schon bei vollstreckbaren Ausfertigungen den Eingangsstempel gesehen, meine ich. Entwerten kann m.E. dies die Ausfertigung nicht. Zumal ja immer, wenn man bspw. um die Rückgabe der entwerteten Ausfertigung bei der Gegenseite bittet, diese dann durchgestrichen und mit dem Vermerk"entwertet" versehen wird.
Grüßle
Gast

#3

04.09.2007, 17:33

also bei uns werden vollstreckbare ausfertigungen immer (!) gestempelt und bisher hat da noch keiner dran rumgemeckert. weder der chef, noch das gericht, noch der gv, usw...

...ich hab noch nie gehört, dass die dadurch entwertet werden...
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PeeDee
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#4

04.09.2007, 17:43

Ich mach auch IMMER einen Eingangsstempel auf die vollstreckbare Ausfertigung, dann macht der GVZ noch einen drauf und wer nicht noch alles...

Vielleicht solltest du die RAin mal fragen, wo genau das steht, dass man den Titel damit entwertet... so ein Unsinn...
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immer
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#5

04.09.2007, 17:43

Quatsch, der Eingangsstempel entwertet nix. Der Gerichtsvollzieher macht ja auch seinen Eingangsstempel drauf.

Entwertet wird ein Titel, indem er einmal quer durchgestrichen und "entwertet" draufgeschrieben wird. Aber dazu gibts ja hier schon nen Thread, wie man das am schönsten macht.

Vollstreck doch mal aus nem "bestempeltem" Titel und zeig dann der Chefin, dass es geklappt hat.

Was man allerdings nicht machen sollte wäre, Eingangsstempel auf Empfangsbekenntnisse zu stempeln. Gibt Erklärungsnöte, wenn der Anwalt an dem Tag nicht da war und deshalb das zugestellte Schriftstück erst später zu Gesicht bekommen hat (oder einfach noch nen Tag Frist schinden will ;) )
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pasc1976
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#6

04.09.2007, 17:53

Natürlich werden die vollstreckbaren Ausfertigungen gestempelt - entwertet wird ein Titel nur, wenn ich ihn durchstreiche und entwertet daraufschreibe
Kordu

#7

04.09.2007, 18:06

Angeblich würde das den Titel entwerten und man könne daraus dann nicht mehr vollstrecken.
So ein Unsinn hab' ich ja noch nie gehört! Die suchen wohl irgendetwas, um jemanden "rund" zu machen! Oder?
StineP

#8

04.09.2007, 18:19

Kann mich Kordu nur anschließen - man sollte mal dran denken, dass der GV auch seinen Stempel drauf macht - stell dir mal vor, der würde jedes Mal entwertet werden....
Teddybär14
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#9

04.09.2007, 19:09

klar stempeln aber ... hab schön öfters zu Ohren bekommen, dass Anwälte sich so anstellen mit der Stempelei z.B. damit die Mandanten nicht mitkriegen, wann die Post eingeht oder so.
Und müssen sich Empfangsbekenntnisse gestempelt bzw. wenn kein Stempel dann Datum draufschreiben? Machen wir immer, ist doch dann ein Zustellungsnachweis und das Datum ist m.E. auch bisle wichtig

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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Ciara
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#10

04.09.2007, 19:11

Meine Anwältinnen bestehen auch auf einen Stempel auf den Titeln.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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