Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

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gkutes

#111

20.02.2013, 11:54

ich würd die einfach wieder "richtig" tackern und hernehmen 8)
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Loki
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#112

20.02.2013, 12:14

jojo hat geschrieben:Ja, schick hin: Ist put, mach wieder heile..
Danke, so werden wir es machen! :mrgreen: Da freut sich das Gericht bei ca. 100 Titeln ...
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Soenny
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#113

20.02.2013, 12:19

jojo hat geschrieben:Ja, schick hin: Ist put, mach wieder heile..
Tschuldigung, aber :lolaway
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#114

25.02.2013, 12:24

Jojo pustet die Titel wieder heile :duckrenn

Im Übrigen enttackere ich nix (schon gar nicht beim Arbeitsgericht). Das liegt zum einen an meiner Ausbildung (da wurde einem auf die Hände gehauen beim Versuch :mrgreen:) und wegen Jojo :angst
LG Grübchen
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jojo
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#115

25.02.2013, 13:20

:mrgreen: Bei uns ist die Welt halt noch in Ordnung... :mrgreen: :mrgreen:
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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#116

25.02.2013, 13:37

Also ich stempel die Vollstreckbaren Ausfertigungen auch immer.

Wenn das falsch wäre, würde das Gericht oder der GVZ bei der Vollstreckung darauf hinweisen, dass der Titel damit entwertet ist. Is aber noch nie vorgekommen...
Liebe Grüße,

Frau Amsel
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#117

28.02.2013, 11:27

Ich habe zu dem Thema enttackern von Titeln auch noch eine Frage:

Jemand von euch hatte geschrieben, dass die Abschrift eines Titels, die mitgeschickt wird, enttackert, kopiert, gescannt und sonst noch alles damit gemacht werden darf.
Nun habe ich in einer Sache ein Urteil bekommen. Sowohl eine Ausfertigung mit getackertem Eselsohr und Stempel als auch eine Abschrift (die wir an die Mandantschaft weiterleiten).
Diese Abschrift jedoch ist genau wie die Ausfertigung ebenfalls mit Eselsohr und Gerichtsstempel versehen.
Was gilt da nun? Darf ich die enttackern oder nicht?
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Liesel
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#118

28.02.2013, 11:33

Nein, darfst du nicht. Sobald etwas gesiegelt ist - egal ob Ausfertigung, Abschrift oder sonstwas - darf das nicht enttackert werden.
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#119

28.02.2013, 11:37

Gut dann mache ich es nicht. Obwohl ich das schon irgendwie komisch finde.
Klar dass ich die Ausfertigung nicht enttackere, die geht nach nem Monat wieder ans Gericht wegen RKZ.
Aber die Abschrift? Die sieht das Gericht nie wieder, mal ganz davon abgesehen, dass unsere Mandantschaft die wohl beim einscannen auch enttackern wird.
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jojo
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#120

28.02.2013, 11:49

Du darfst alles enttackern, was nicht (!) gestempelt ist.
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