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In Sachen X ./. Y - Wer wird aus Kanzleisicht zuerst genannt?

Verfasst: 07.02.2019, 18:36
von akn
Hallo,

kurze Frage:

Wenn es aus Kanzleisicht heißt "In Sachen X ./. Y", nennt man dann üblicherweise an erster Stelle zuvörderst den Mandanten oder (z. B. erstinstanzlich) den Kläger?

Gruß
akn

Re: In Sachen X ./. Y - Wer wird aus Kanzleisicht zuerst genannt?

Verfasst: 07.02.2019, 18:42
von Adora Belle
Aus Kanzleisicht den Mandanten. Das geht aber nur außergerichtlich, also bei Schreiben an die Gegenseite oder Dritte. Gerichtlich gilt das gerichtliche Rubrum, eben damit Klarheit über die Parteistellung im Verfahren herrscht.

Re: In Sachen X ./. Y - Wer wird aus Kanzleisicht zuerst genannt?

Verfasst: 07.02.2019, 18:48
von akn
Vielen Dank!

Re: In Sachen X ./. Y - Wer wird aus Kanzleisicht zuerst genannt?

Verfasst: 08.02.2019, 11:08
von mücki
Da es z.B. die Sortierung in den Schränken (ja, wir fahren "zweigleisig" und hier wird leider noch mit sehr viel Papier gearbeitet) deutlich einfacher macht, wird bei uns immer der Mandant als erster genannt. Da wir mit RAM arbeiten, können wir die Gerichtsrubren dort - genauso wie im Gegner- oder sonstigen Betreff - ggf. auch andersherum erfassen. Da wir hier nur Ordner anlegen, wird auf dem Rückenschild dann ggf. vermerkt, dass es ein Passivprozess ist.

Re: In Sachen X ./. Y - Wer wird aus Kanzleisicht zuerst genannt?

Verfasst: 08.02.2019, 11:17
von AliceImWunderland
mücki hat geschrieben:
08.02.2019, 11:08
Da es z.B. die Sortierung in den Schränken (ja, wir fahren "zweigleisig" und hier wird leider noch mit sehr viel Papier gearbeitet) deutlich einfacher macht, wird bei uns immer der Mandant als erster genannt. Da wir mit RAM arbeiten, können wir die Gerichtsrubren dort - genauso wie im Gegner- oder sonstigen Betreff - ggf. auch andersherum erfassen. Da wir hier nur Ordner anlegen, wird auf dem Rückenschild dann ggf. vermerkt, dass es ein Passivprozess ist.
Bei uns wird auch der Mandant zuerst vorgesetzt.

Aber mal eine blöde Frage: Ihr legt nur Ordner an? :schock

Re: In Sachen X ./. Y - Wer wird aus Kanzleisicht zuerst genannt?

Verfasst: 08.02.2019, 12:16
von mücki
@Alice:

Frag nicht, habe auch geguckt wie ein Auto als ich hier angefangen habe und meine Kollegin mir das erklärte. Einen Vorteil hat das Ganze allerdings: Da die RA's hier in der Prozessabteilung sehr (sehr sehr :vogel ) papierverliebt sind, haben wir tatsächlich viele Akten, die auch vom Umfang her einen Ordner benötigen. So spart man sich wenigstens das Umheften, wenn es die Hängeakten sprengen würde :pfeif

Re: In Sachen X ./. Y - Wer wird aus Kanzleisicht zuerst genannt?

Verfasst: 08.02.2019, 12:32
von AliceImWunderland
mücki hat geschrieben:
08.02.2019, 12:16
@Alice:

Frag nicht, habe auch geguckt wie ein Auto als ich hier angefangen habe und meine Kollegin mir das erklärte. Einen Vorteil hat das Ganze allerdings: Da die RA's hier in der Prozessabteilung sehr (sehr sehr :vogel ) papierverliebt sind, haben wir tatsächlich viele Akten, die auch vom Umfang her einen Ordner benötigen. So spart man sich wenigstens das Umheften, wenn es die Hängeakten sprengen würde :pfeif
Ja, das mit dem Umheften ist wohl ein Vorteil. Aber bei den Hunderten Akten, die hier im Umlauf sind, müsste ich immer mit einer Schubkarre unterwegs sein, um sie zu transportieren, wenn es Ordner wären. :lolaway

Re: In Sachen X ./. Y - Wer wird aus Kanzleisicht zuerst genannt?

Verfasst: 08.02.2019, 13:46
von mücki
AliceImWunderland hat geschrieben:
08.02.2019, 12:32
Ja, das mit dem Umheften ist wohl ein Vorteil. Aber bei den Hunderten Akten, die hier im Umlauf sind, müsste ich immer mit einer Schubkarre unterwegs sein, um sie zu transportieren, wenn es Ordner wären. :lolaway
Deshalb haben wir unsere (3) Anwälte so erzogen, dass sie sich ihre Akten selber holen und diese auch wieder herholen, was natürlich nicht auf Akten zutrifft, für die es Posteingänge gibt. Klappt in 95 von 100 Fällen ganz gut. :lolaway