Ratenzahlung Mandant

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Benutzeravatar
Frau Geheimrat
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 334
Registriert: 04.12.2008, 09:12
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

11.12.2018, 09:04

Hallo und guten Morgen!

Ich habe hier ein schwieriges Mandantenpärchen. Beide klagen gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Wir haben ihnen vor Beginn unserer Tätigkeit unsere Anwaltskosten vorgerechnet. Mit Einreichung der Klageschrift haben wir die Verfahrensgebühr und nunmehr nach dem 1. Termin haben wir die Termingebühr abgerechnet. Jetzt rief Mandant Nr. 1 uns an und beschwerte sich, dass man bereits jetzt die Termingebühr abrechnet und wir müssten Mandant Nr. 1 und Nr. 2 eine Stundung, zumindest aber eine Ratenzahlung gewähren.

Mein Chef sieht das gar nicht ein, da Mandant Nr. 2 bereits seit fast einem halben Jahr wieder arbeitet und Mandant Nr. 1 bisher auch nichts von finanziellen Schwierigkeiten berichtet hat. (Ich persönlich vermute ja, weil Weihnachten vor der Tür steht).

Nun muss ich dazu sagen, dass wir eine Einzelanwaltskanzlei sind und die Auftragslage wirklich gerade sehr mau ist. Das Geld können wir schon gut gebrauchen zur Zeit.

Wie macht Ihr das in Euren Kanzleien? Wird da jedem Mandanten ohne Einwände Stundung bzw. Ratenzahlung gewährt oder lehnt Ihr auch mal ab und wenn ja, mit welcher Begründung?

Ich bereite gerade ein Schreiben an die Mandanten vor und habe im Moment ja nur Tatsachenvortrag aufgrund des RVG's. Klingt ganz schön hart, finde ich, aber letzten Endes entscheidet ja doch der RA.

Vielen Dank und Euch einen schönen Tag!
Benutzeravatar
Crydea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 779
Registriert: 28.10.2015, 22:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#2

11.12.2018, 09:48

Hallo,

also wir räumen meistens Ratenzahlungen ein, solange die Höhe der Rate der Gesamtforderung angemessen ist. Auf den Gesamtausgleich bestehen und zum Schluss nen MB gegen den Mandanten machen, und bei der ZV kommt dann meistens nix rum, bringt im Endeffekt auch nix. Also dann lieber das Geld langsam reinholen. Gerade wenn man Einzelkämpfer ist, sollte man da vlt auch auf seinen Ruf bedacht sein. Die werden wohl nicht gut über euch reden, wenn die kurz vor Weihnachten dann so ein hartes Schreiben erhalten, obwohl sie sich zahlungswillig (Angebot Ratenzahlung) gezeigt haben. Ich meine klar sollte man einen Anwalt bezahlen können wenn man denn zu einem geht. Aber ich könnte auch nicht von jetzt auf gleich eine Anwaltsrechnung einfach mal so ausgleichen.
Manuel
Forenfachkraft
Beiträge: 226
Registriert: 15.02.2018, 09:43
Beruf: ReFa

#3

11.12.2018, 09:51

Als Alternative vielleicht noch einräumen, dass auf eine Rechnungssumme von zum Beispiel 1000 Euro jetzt ein Abschlag in Höhe von 500 Euro gezahlt wird und ab Januar der Rest in monatlichen Raten á 100 Euro. Da geht der Anwalt evtl. auch mit.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

11.12.2018, 10:00

Ich schließe mich der Meinung von Crydea an. Wir machen das genau so.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Frau Geheimrat
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 334
Registriert: 04.12.2008, 09:12
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#5

11.12.2018, 10:05

Crydea hat geschrieben:
11.12.2018, 09:48
Auf den Gesamtausgleich bestehen und zum Schluss nen MB gegen den Mandanten machen, und bei der ZV kommt dann meistens nix rum, bringt im Endeffekt auch nix. Also dann lieber das Geld langsam reinholen. Gerade wenn man Einzelkämpfer ist, sollte man da vlt auch auf seinen Ruf bedacht sein.
Sehe ich grundsätzlich auch so. Nur meinen Chef vom Gegenteil zu überzeugen, wird wieder ein Kraftakt :roll:

Ich danke Euch!
Benutzeravatar
Crydea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 779
Registriert: 28.10.2015, 22:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#6

11.12.2018, 10:11

Weise ihn mal darauf hin, was das für einen Eindruck macht. Gerade als Einzelkämpfer lebt man von Empfehlungen ehemaliger Mandanten. Und wenn wir mal ehrlich sind... viele Angehörige der Mittelschicht könnten eine Rechnung von sagen wir mal über 500 € nicht einfach so auf einen Schlag bezahlen. Dein Chef sollte da vlt mal etwas lockerer werden. Die Mandanten haben - so habe es verstanden - ja nicht den Ausgleich abgelehnt, sondern lediglich gesagt, dass sie die Summe nicht auf einmal aufbringen können und raten zahlen wollen. Muss man da jetzt ein Drama draus machen? Haben die deinen Chef irgendwie besonders verärgert?
likema31
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 587
Registriert: 23.06.2009, 21:00
Beruf: Rechtsanwältin

#7

11.12.2018, 13:16

Ich würde auch mal an PKH denken, müsste für Mandant Nr. 2 noch gehen. Ansonsten Ratenzahlung gewähren mit einer höheren Erstrate und dann 100€/monatlich oder so. Viele können Anwaltsrechnungen im 4-stelligen Bereich nicht einfach so zahlen.
elena94
Forenfachkraft
Beiträge: 115
Registriert: 25.04.2017, 22:23
Beruf: ReNo-Fachangestellte (tätig zu 99% als NoFa)
Software: Advoware

#8

11.12.2018, 18:55

Wir handhaben es auch so, wie Crydea beschrieben hat.
Im Grunde ist es immer irgendwo eine Ermessensentscheidung. Wenn die Rechnung hoch ist (und im Arbeitsrecht ist das ja meist der Fall) und die Mandanten erkennbar auch nur Ottonormalverbraucher sind, ist es ja oft auch irgendwie verständlich, dass nach Ratenzahlung gefragt wird. Dann muss die Ratenhöhe aber auch angemessen sein, z.B. mindestens 50 - 100 € pro Monat. Und die Raten müssen pünktlich eingehen.

Wir haben hier auch ab und an Leute, die Rechnungen im Bereich um die 100 € in 5 €-Raten abstottern wollen... :roll:
Liebe Grüße :wink1
Eli
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#9

12.12.2018, 09:17

elena94 hat geschrieben:
11.12.2018, 18:55

Wir haben hier auch ab und an Leute, die Rechnungen im Bereich um die 100 € in 5 €-Raten abstottern wollen... :roll:
Ja, solche Fälle kennen wir hier auch. :roll: Aber was will man machen? Man ist froh, wenn die Mandanten die Rechnungen dann überhaupt begleichen. Viele, die solche geringe Raten zahlen, haben wirklich nichts. Eine ZV wäre sinnlos. Also lässt man sich auf Ratenzahlungen ein. Der gute Wille des Mandanten zählt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Crydea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 779
Registriert: 28.10.2015, 22:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#10

12.12.2018, 09:30

AliceImWunderland hat geschrieben:
12.12.2018, 09:17
elena94 hat geschrieben:
11.12.2018, 18:55

Wir haben hier auch ab und an Leute, die Rechnungen im Bereich um die 100 € in 5 €-Raten abstottern wollen... :roll:
Ja, solche Fälle kennen wir hier auch. :roll: Aber was will man machen? Man ist froh, wenn die Mandanten die Rechnungen dann überhaupt begleichen. Viele, die solche geringe Raten zahlen, haben wirklich nichts. Eine ZV wäre sinnlos. Also lässt man sich auf Ratenzahlungen ein. Der gute Wille des Mandanten zählt.
Solange jemand sich nicht ganz verweigert und immerhin den Willen zum Zahlen hat. Und ich gebe Alice recht, wenn jemand so geringe Raten anbietet, ist da über ZV meist eh nichts zu holen
Antworten