Forderungskonto in Phantasy

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emmelie_erdbeer
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#1

30.08.2007, 09:00

Guten Morgen ihr Lieben,

folgendes PHANTASY Problem quält mich: :abdreh

Ich habe 2 Titel (Urteil u. KFB). Aus dem Urteil vollstrecke ich seit ein paar Monaten Teilbeträge beim Schuldner. Inzwischen wurde der KFB erlassen und die vollstreckbare Ausfertigung liegt vor. Habe den KFB als Titel im Forderungskonto eingegeben und auch nur die hieraus zu vollstreckende Forderung zugeordnet. Beim anschließenden ZVA werden seltsamerweise die Zahlungen des Schuldners, die er auf den Urteilsbetrag geleistet hat (hat ja mit meinem KFB nichts zu tun) berücksichtigt, so dass ein negativer Vollstreckungsbetrag im ZVA ausgewiesen ist. Habe dann bei der Hotline angerufen. Die haben mir erklärt, ich soll manuell ein zweites Foko erstellen und dann würde das funktionieren. Habe ein zweites Foko zu dieser Akte eingerichtet, wo nun ausschließlich die KFB Forderung eingebucht ist. Trotzdem berücksichtigt Phantasy beim ZVA erneut die Zahlungen des Schuldners aufgrund des Urteils.

Wer kann mir helfen ??? :bahnhof

LG Emmelie
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Strubbel
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#2

30.08.2007, 09:30

Uih, ich würde dir gern helfen, weiß es aber leider auch nicht.

Vielleicht solltest du nochmal bei der Hotline anrufen?!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Janin

#3

30.08.2007, 09:34

Kann Dir leider auch nicht helfen. Schließe mich der Meinung von Strubbel an und rate Dir, dass Du bei der Hotline anrufst.
Suse
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#4

30.08.2007, 11:00

Also:

Zahlungen sind nur auf den KFB erfolgt
ein zweites Forderungskonto wurde angelegt

Hast du denn die Zahlungen evtl. im falschen Forderungskonto angegeben?

Du musst natürlich auch bei deinem ZV Auftrag das richtige Forderungskonto auswählen
LG, Ela
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emmelie_erdbeer
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#5

30.08.2007, 11:43

@ELA

Natürlich habe ich die Zahlungen dem richtigen Foko zugeordnet.

Habe inzwischen rausgefunden, wo der Hund :hund begraben liegt.

Falls es jemanden interessiert, bitte weiterlesen :pc

Hat man zwei Titel und auf einen wurden Zahlungen geleistet, muss man diese Zahlungen auch explizit auf die Hauptforderung verrechnen, auf die gezahlt wurde. D.h. im Foko "Zahlung" anklicken, Fenster Zahlung anlegen öffnet sich, richtiges Foko (Schuldner/Konto) auswählen und bei Verrechnung NICHT gemäß § 367 BGB auswählen (dann werden alle Forderungen aus allen angelegten Fokos berücksichtigt) sondern "auf bestimmte Forderungen" auswählen und markieren. So werden bei neuen ZVA´s aus dem 2., 3., 4.... Titel/Foko bereits geleistete Zahlungen des Schuldners nicht berücksichtigt.

Meine Nerven .... Aber jetzt passt es ja. :yeah

liebe Grüße Emmelie :wink2
Suse
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#6

30.08.2007, 11:48

Das wäre meine zweite Idee gewesen.

Ja, Phantasy kann einem manchmal den letzten Nerv rauben
LG, Ela
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emmelie_erdbeer
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#7

30.08.2007, 11:54

@Suse

auf jeden Fall vielen Dank, dass Du Dir meinen Kopf zerbrechen wolltest.

Schönen Arbeitstag noch und bestimmt bis bald.

:thx
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