Berufungsfrist verpasst - Einsetzung in den vorigen Stand

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Tigra
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#1

28.08.2007, 08:56

Oh gott, heute brauch ich nicht nur euren Rat sondern auch seelische Unterstützung.

Wir haben gestern - bzw. ich - habe gestern eine Berufungsfrist sausen lassen.

Ich hatte die Berufung vorbereitet und abgespeichert.
Habe meinem Chef gesagt, da die Akte bei ihm lag, dass es eingespeichert ist, allerdings er noch das Zustellungsdatum und das Datum des URteils einfügen muss, weil ich das nicht hier hatte.

Ja gesagt, getan und vergessen.

Heute morgen ruft er entsetzt an und fragt mich ob die Berufung gestern raus ging.
Leider wohl zu spät.
Gestern war er von 4 - 5 und da wo ich gegangen bin in einer Besprechung. Ich habe auch wirklich nicht mehr an die Frist gedacht, bzw. mich doch eher daran gehalten dass er sie fertig macht, weil er es mir nicht mehr rüber gelegt hat.
So jezt ist halt die K*** am Dampfen.

Hat jmd. eine Ahnung wie ich das Begründe bzw. wie sieht das aus mit der eidessatttlichen Versicherung von mir?! Wie formuliere ich diese?
Chef ist total sauer und gibt mir die verantwortung... ich könnt echt heulen und würde am boden versinken, damit er mich nachher nicht zur schnecke macht... glaub das gibt wohl ne abmahnung...

:frust
Nikita

#2

28.08.2007, 09:05

ja ne eidesstattliche von dir wäre da supergut :wink:

aber ne formulierung... hmmm... da steh ich jetzt auch auf'm schlauch, leider. weiss nicht ob es akzeptiert wird, wenn du schreiben würdest, du hättest vergessen, die berufungsschrift auszudrucken und abzusenden..
also wenn das sonst mal passiert, habe ich immer gelesen: die zuständige refa, die sonst immer zuverlässig und exakt arbeitet, hat versehentlich die berufungsschrift per post anstatt per fax versandt oder auch versehentlich die frist für die nächste woche notiert oder auch ss wurde rechtzeitig am xxx von xxx zur post gegeben, es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese nicht bei gericht eingegangen ist. es wurde nachforschungsantrag bei der post gestellt. so oder so ähnlich immer gelesen... vielleicht hilft dir das! ansonsten :kopfhoch wenn die liebe kleine refa "schuld" hat, dann klappt das eigentlich mit der wiedereinsetzung
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Bino
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#3

28.08.2007, 09:06

Oh, sowas ist immer Mist.
Mir ist früher mal was ähnliches passiert, ich habe die Berufung aus Versehen ans AG geschickt und nicht ans LG. Dumm gelaufen.
Aber ich muss ganz ehrlich mal fragen, hat dein Chef gesagt, du sollt das jetzt allein formulieren oder willst du das nur für ihn vorbereiten.
Ich fände das ja ganz schön krass, wenn er dir das jetzt überlässt, zumal es sehr risikoreich ist. Wenn das nämlich nicht ordentlich begründet wird, dann gibts keine Wiedereinsetzung.
Ich würde ihm allenfalls einen Aktenvermerk schreiben, wie das alles abgelaufen ist - also so ähnlich, wie du uns das geschildert hast, nur ausführlicher, dass er das als Vorlage für die eidesstattliche Versicherung und seinen Wiedereinsetzungsantrag nehmen kann.
Viel Glück
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butterflybabe
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#4

28.08.2007, 09:06

Bevor du irgendwas formulierst, würde ich mich zuerst erkundigen, was Gerichte bereits über die Wiedereinsetzung geurteilt haben. Und dann euren Wiedereinsetzungsantrag und die eV entsprechend anpassen. Vielleicht finde ich noch etwas.

Auf alle Fälle noch die Frist für den Wiedereinsetzungs-Schriftsatz notieren. Müssten 2 Wochen sein. Sicher bin ich mir aber nicht.
Tigra
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#5

28.08.2007, 09:08

ja ich soll die wiedereinsetzung beantragen und begründen.

Ich kann doch aber nicht in der eV schreiben, dass ich es ihm hingelegt hab und er es verbummelt hab, bzw. ich gegangen bin nach meiner arbeitszeit und es ihm nicht nochmal ausdrücklich gesagt hab.. :heul
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Nikita

#6

28.08.2007, 09:09

neee ich sagte ja, dass du das so besser nicht schreiben sollst, daher die anderen anregungen von meiner seite ;-)
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Bino
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#7

28.08.2007, 09:12

hmm... das ist aber nicht fair von ihm.
Ich kann dir da leider keinen Formulierungsvorschlag geben, das könnte in die Hose gehen, wenn du genau das falsche schreibst.
Da halte ich mich lieber zurück, sorry :duckrenn
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Tigra
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#8

28.08.2007, 09:13

glaubst du ich komm damit durch, dass ich sage dass das aus versehen statt im Gerichtspostfach im normalen Postausgangsfach gelandet ist?!
hab aus dem Formularbuch auch so einen Satz bzw. Wiedervorlage der Akte versäumt ich schuld, sonst zuverlässig... das übliche, aber ich weiß nicht wie ich dazu eine eV machen sollte, das mit der Post wäre wohl einfacher...
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Curry
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#9

28.08.2007, 09:20

In meiner alten Kanzlei hat eine Kollegin von mir auch mal eine Frist verbummelt. Wir haben dann die Begründung genommen, dass diese aus Versehen die Frist am falschen Tag notiert hat. Hat auch geklappt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Tigra
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#10

28.08.2007, 09:27

das problem ist, dass ich nachweislich dem kalender in advoware die frist nicht notiert habe, ich hab sie lediglich vergessen...
Ich weiß nur nicht wie ich die EV mit der Begründung des Antrags in Einklang bringen soll, lt. der Vorformulierung heißt es da

"Der Unterzeichner hat den Vorgang sodann seiner erfahrenen, bis dahin stets sorgfältig arbeiten-den Büroangestellten mit der Sofortanweisung ausgehändigt, eine Akte anzulegen, im Fristenkalender die Berufung auf dem 27.08.2007 sowie eine Vorfrist für den 24.08.2007 zu no-tieren und ihm anschließend die Akte mit Ausführungsbestätigung sofort wieder vorzulegen.
Diese Anweisung hat die Angestellte noch im Beisein des Unterzeichners auf dem Urteil der Erstinstanz notiert sowie in den Fristenkalender eingetragen.
Sie hat anschließend die Akte angelegt, versehentlich aber die Eintragung der Fristen und die sofortige Wiedervorlage der Akte versäumt.
Erst am 28.08.2007 ist sie im Zuge der allgemeinen Bearbeitung der in ihrem Arbeitszimmer lie-genden Akten wieder auf die Akte gestoßen und hat diese sodann dem Unterzeichner vorgelegt."
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